HWI N39.0+ mit E.Coli B96.2

  • Hallo liebes Forum,

    immer häufiger wird uns von einer großen Gesundheitskasse die Kombination N39.0+ mit B96.2! mit der Begründung zurückgewiesen, dass in der ICD N39.0 laut ICD-Thesaurus der in der Nebendiagnose B96.2 verschlüsselte Erreger (E.Coli) bereits enthalten sei. In der Systematik steht jedoch:
    [c=#00ff00][c=#0088ff]N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet
    Soll der Infektionserreger angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (B95-B97) zu benutzen.[/code][/code]

    M.E. hat hier die Kasse nicht Recht.

    Nun meine Frage: Hat jemand ein ähnliches oder das gleiche Problem und kann mir bei der Argumentation helfen.

    Im Voraus vielen Dank an alle!

    MfG
    W. Brunner

  • Hallo Herr Brunner,

    auch M.E.hat hier die Kasse nicht Recht.

    Zu den von Ihnen aufgeführten Hinweisen zu N39.0 kommt noch der Hinweis im ICD-Katalog bei B96.2!:
    E.coli u. andere Enterobakteriazeen als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind.

    Des weiteren findet man im Buch \"DRG-Verschlüsselung in der Inneren Medizin\" (Zeuner/Peiseler; Deutscher Ärzteverlag 2005), das als Mitherausgeber einen MDK-Arzt aufführt, genau eben jenes Beispiel (S. 187):
    \"...Patientin mit fieberhaftem Harnwegsinfekt.. zur stationären Behandlung eingewiesen....In der Urinkultur wird E.coli nachgewiesen...Es erfolgen testgerechte antibiotische Therapie....\"
    \"HD: N39.0; ND: B96.2!....\"
    \"...ist hier als HD der Kode N39.0...anzugeben. Die Schlüsselnummer des Erregers ist OBLIGATORISCH anzufügen (hier B96.2!......)\"

    Das müsste eigentlich als Argumentation genügen!

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Hallo Herr Brunner,

    die wesentlichen Argumente finden Sie in der Kodierrichtlinie D 012 d. Dort ist festgelegt (Tabelle 2 sowie Hinweise zur Doppelkodierung unter 2.), dass die Zusatzcodes aus B95.x und B96.x OBLIGATORISCH zu kodieren sind.
    Bei uns gibt es interessanterweise Fälle in denen MDK und die von ihnen zitierte Gesundheitskasse dies genau anders herum als bei Ihnen interpretieren: Der Harnwegsinfekt kann angeblich nur bei einem Nachweis des Keims im Uricult kodiert werden (dann mit Sekundärcode). Alles andere sei im Kontext der stationären Krankenhausbehandlung als nicht ausreichend ressourcenrelevant zu betrachten. Auf den Hinweis unsererseits, dass dies bei ambulant erworbenen Harnwegsinfektion doch deutlich übertrieben sei, zusammen mit dem Hinweis auf die entsprechende Leitlinie zur Behandlung des ambulant erworbenen Harnwegsinfekts, wurde vom MDK erwidert, diese Leitlinie gelte nur für die allgemeinmedizinisch-ambulante Versorgung. Stattdessen enthielt das Gutachten eine Menge wüster Vorwürfe; sinngemäß: die Ärzte im Krankenhaus hätten wohl keine Ahnung, wir würden Patienten ohne nachgewiesenen Harnwegsinfekt mit Antibiotika übertherapieren etc. Hierzu fällt einem dann eigentlich nichts mehr ein, außer in den ganz eindeutigen Fällen den Anwalt zu bemühen. :noo:

    Viele Grüße,
    Andreas Bongartz

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von gnow:
    immer häufiger wird uns von einer großen Gesundheitskasse die Kombination N39.0+ mit B96.2! mit der Begründung zurückgewiesen, dass in der ICD N39.0 laut ICD-Thesaurus der in der Nebendiagnose B96.2 verschlüsselte Erreger (E.Coli) bereits enthalten sei.

    Guten Tag,

    das ist natürlich Unsinn. Die DKR wurde ja bereits erwähnt, hier dann der Text, der auch der Kasse die Erkenntnis bringen sollte:

    2. Hinweise zur Doppelklassifizierung
    Für bestimmte Situationen ist eine andere Form der Doppelklassifizierung als die des Kreuz-Stern-Systems anwendbar, um den Gesundheitszustand einer Person vollständig zu beschreiben.
    Der Hinweis im Systematischen Verzeichnis „Soll ... angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen“, kennzeichnet viele solcher Situationen (WHO).
    Hier sind aufzuzählen:
    • Lokale Infektionen bei Zuständen, die den Kapiteln der „Organkrankheiten“ zuzuordnen sind. Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist. Am Ende von Kapitel I steht für diesen Zweck die Kategoriengruppe B95!–B97! zur Verfügung (siehe Tabelle 2 (Seite 27)).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau