Fallzusammenführung

  • Sehr geehrtes Forum,

    ich habe folgende Fallkonstellation:
    1. Fall 10.11. - 17.11. vollstat. DRG B70B
    2. Fall 18.11. - 25.11. teilstat. Geriatrie
    3. Fall 25.11. - 28.11. vollstat. DRG B70B

    Frage: Werden die beiden vollstat. Fälle zusammengeführt? Wieviele Tage werden bei dem teilstat. Fall abgerechnet?

    :roll: Viele Grüsse aus Bremen
    B.Reumann

  • Sehr geehrter Herr Reumann

    Beide stat. aufenthalte müssen bei gleicher Basis-DRG innerhalb der OGVD des ersten Falles ( 22 Tage ) zusammengeführt werden.

    Der neuberechnete Fall wird aller Voraussicht nach erneut in die DRG B70B münden (MVD=11,6=12 )

    Der Patient war zusammengefasst insgesamt 10 Tage stat.+ 7 Tage teilstationär. Teilstat. abgerechnet werden kann ab Überschreitung MVD+3 Tage (also ab dem 16. Tag Gesamtbahandlungsdauer ).

    Hier sollten zwei Tage TK abzurechnen sein.

    Gruß

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

  • Hallo zusammen,

    was halten Sie von folgender Abrechnungsvariante:

    gem. § 3 Abs. 1 FPV 2005 müssten bei 10 Tagen VD für den zusammengefassten Fall zwei Verlegungsabschläge vorgenommen werden. Diese Verlegungsabschläge sind nach § 6 Abs. 2 S. 3 durch teilstationäre Tagessätze zu ersetzen.

    Nach dem dritten Kalendertag ab Überschreitung der in diesem Fall abgerundeten MVD können weitere teilstationäre Tagessätze abgerechnet werden (§6 Abs. 2 S. 1). Also könnte man ab dem 24.11. (11 VD-Tage + 3 Tage Karenz) weitere teilstationäre Tagessätze abrechnen. Die teilstationäre Behandlung endet am 25.11. mit Verlegung. Somit könnte mindestens der 24.11. mit einem weiteren Tagessatz abgerechnet werden. Gemäß § 7 Abs. 3 müsste sogar der 25.11. abrechenbar sein (bei der Formulierung \"Verlegungstag, der nicht zugleich Aufnahmetag ist\" geht es wohl eher um die Aufnahme in die teilstationäre Behandlung; bei zwei getrennten Krankenhäusern wäre er jedenfalls abrechenbar).

    Problematisch dürfte jedoch sein, dass das alles sich innerhalb der oGVD abspielt; stünde ich auf der Kassenseite, würde ich maximal für die zwei Abschlagstage teilstationäre Pflegesätze bezahlen wollen. Als Krankenhaus würde ich weitere zwei teilstationäre Pflegesätze abrechnen.

    So ganz eindeutig sind die Vorgaben hier mal wieder nicht. Gibt es weitere Interpretationen oder Erfahrungsberichte?

    Gruß

    Norbert Schmitt