HD bei Aufnahme wegen Übelkeit nach Chemo

  • Hallo liebes Forum,

    mir ist die Hauptdiagnosenwahl im folgenden Fall unklar:

    Patient wird wegen Übelkeit und Erbrechen (nach Chemo im stationären Voraufenthalt) aufgenommen. Ein bekanntes Lymphom wird bestrahlt.

    DKR 1917d fordert als HD den krankhaften Zustand (also Übelkeit bzw. )Erbrechen.

    DKR 0201d fordert die maligne Erkrakung als HD, da die Behandlung noch nicht endgültig abgeschlossen ist.

    Meines Erachtens stehen hier zwei spezielle DKR im Widerspruch zueinander.

    Inhaltlich treffen beide Kodierrichtlinien zu.

    Wie sehen das die anderen Teilnehmer ? Was istd ie korrekte HD ?

    Vielen Dank für zahlreiche Antworten !

    valdobbiadene

  • Hallo Valdobbiadene!

    Wenn der Pat. wegen Erbrechen aufgenommen wird und nicht regulär zum Bestrahlen (zumindest lese ich das aus ihren Angaben heraus), dann würde ich als HD Übelbeit & Erbrechen + Sekundärdiagnose Y57.9 (Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen) wählen und das Lymphom als ND kodieren. Wenn sie den Pat. aber aufnehmen mit Übelbeit & Erbrechen + geplanter Bestrahlung in diesem Aufenthalt, dann würde ich das Lymphom als HD kodieren (Fortsetzung der Behandlung). Außerdem käme ja noch der Passus: \"Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen\" ins Spiel. Beide Dignosen bestanden bei Aufnahme, das Lymphom hat mit der Bestrahlung aber sicher den größeren Ressourcenverbrauch.

    mfG Findus

    MfG findus

  • Hallo Findus, hallo Forum,

    ich tue mir immer noch schwer, weil sich hier 2 oder 3 spezielle DKR scheinbar widersprechen. Warum soll gerade Ihre vorgeschlagene DKR gelten ? Warum alternativ die D002 ? Genauso richtig ist die 0102d - aber eben mit anderer Konsequenz für die HD-Vergabe.

    Was meinen Sie denn dazu, Herr Selter ? :)

    Viele Grüße

    valdobbiadene

  • Hallo Herr Valdobbiadene (war das jetzt richtig geschrieben?,

    in Ihrem Fall könnte auch der Status der konkurrierenden Hauptdiagnosen zutreffen, d. h. wenn zwei HD in Frage kommen, kann man die mit der höheren Wertigkeit verwenden. Wenn sich die Regeln widersprechen, würde ich davon Gebrauch machen und die maligne Erkrankung als HD nehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Anne

  • :augenroll:
    Hallo anneDD,
    ich hatte vor kurzem auch solche einen Fall und habe den Tumor als HD kodiert, da dieser die eigentliche Ursache für die folgenden Aufenthalte ist. Dieser Meinung war auch meine Vorgesetzte. Ohne Lymphom keine Chemo, ohne Chemo keine Übelkeit und Erbrechen!

    Die KRL stehen aber tatsächlich im Widerspruch und nach mehrmaligem lesen, war ich noch verwirrter.

    Vielleicht kann Herr Dr. Selter uns weiterhelfen?
    Weiter viel Spaß bei der Arbeit!
    KaRei

    :sterne:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    das ist ein Problem, dass sich nicht so einfach lösen lässt. Man dreht sich argumentativ im Kreis ( Huhn oder Ei? ). Somit kann man nur Meinungen formulieren, ohne mit dem Finger drauf zeigen zu können \"Das ist richtig\". Es hat vor allem mit der in meinen Augen unglücklich formulierten 0201d zu tun.
    Persönlich neige ich aber zur HD Übelkeit & Erbrechen + Sekundärdiagnose Y57.9!. Das war der Aufnahmegrund, eine Bestrahlung war ja wohl nicht zu diesem Zeitpunkt stationär geplant. Aber, wie gesagt, die 0201d lässt da doch auch andere Interpretationen zu.

    Ich schlage vor, die Frage beim InEK einzureichen.

    Zu: \"Ohne Lymphom keine Chemo, ohne Chemo keine Übelkeit und Erbrechen!\".

    Diese Kausalkette mag zwar medizinisch stimmen, ist aber keine Vorgabe zur Kodierung. Hierzu auch der neue Passus in der D012e:
    \"Diese Reihenfolge für die Ätiologie-/Manifestationsverschlüsselung gilt nur für das Kreuz-/Stern-System. Die Hauptdiagnosenregelung der DKR D002 erfährt somit außerhalb der Kreuz-/Stern-Systematik in Bezug auf die Reihenfolge von Ätiologie-/Manifestationskodes keine Einschränkung.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo liebes Forum,

    ich möchte diesen Thread nach verhältnismäßig langer Zeit ebenfalls in Anspruch nehmen. :augenroll:
    Als Erstes möchte ich Herr Valdobbiadene fragen, ob eine Antwort bezüglich der Anfrage beim InEK eingegangen ist und hier ggf. darüber berichten möchte?
    Weiterhin beschäftigt mich hier die korrekte Kodierung . Ich habe einen älteren MDK-Fall aus dem Jahr 2005, der jetzt nach Einspruch erneut auf meinem Schreibtisch liegt.
    Kurze Darstellung des Behandlungsfalles. Aufnahme eines Patienten mit Erbrechen und Exsikkose nach ambulanter Chemotherapie. Unter parenteraler Ernährung, Infusionstherapie und symptomatischer Behandlung konnten die Beschwerden gebessert werden.
    Im ersten Gutachten forderte der MDK die T88.7 als HD; nach Widerspruch gibt der MDK uns recht :d_zwinker: , und gibt zu, dass die T88.7 nicht treffend ist :rotwerd: . Nun wird die R11 oder E86 als HD gefordert. :d_neinnein:
    Ich würde weiterhin gerne die K91.88 als HD mit der C50.4 und E86 als ND´s kodieren (sekundäres Symptom der Erkrankung vs. Komplikation der Chemotherapie), analog zum folgenden Thread
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=1695&start=1&seuser=&sepost=Übelkeit%20nach%20Chemo&sessid=523059c8fb825e50b5417b828e261f96#0
    Vielen Dank im Voraus für die zahlreichen Antworten. :a_augenruppel:

    Mit freundlichen Grüßen


    ochpowi :sonne:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    der verlinkte Thread ist ja nun schon sehr alt. Zu dieser Zeit war die von mir dort angegebene DKR noch im Bereich der Speziellen DKR aufgehängt (mittlerweile in der D002) und der Passus der explizit hervorhebt, dass der Kode zu wählen ist, der am spezifischsten die Erkrankung/Störung beschreibt, war auch noch nicht (so wie in 2005) existent. Der von Ihnen vorgeschlagene Kode scheidet somit aus, da er völlig unspezifisch ist. Zumal ist hier die Frage, der \"Wahl\" der DKR zu klären und ich denke, dass hier die D002 nicht die maßgebliche sein kann. Die 1917d ist eine Spezielle DKR, die sich doch sehr genau auf den vorliegenden Fall anwenden lässt. Einzig die 0201d macht da noch Probleme.

    Ich neige weiterhin zu der von mir oben genannten Variante, wobei ich erneut auf die D012e hinweisen möchte. Mir ist klar, dass dies in 2005 noch nicht so formuliert war, stellt doch aber die Intention dar (so sollte es schon immer verstanden werden).

  • Hallo Herr Selter und andere Mitstreiter im Forum,

    ich bedanke mich für die schnelle Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen


    ochpowi