Hallo liebes Forum,
mir ist die Hauptdiagnosenwahl im folgenden Fall unklar:
Patient wird wegen Übelkeit und Erbrechen (nach Chemo im stationären Voraufenthalt) aufgenommen. Ein bekanntes Lymphom wird bestrahlt.
DKR 1917d fordert als HD den krankhaften Zustand (also Übelkeit bzw. )Erbrechen.
DKR 0201d fordert die maligne Erkrakung als HD, da die Behandlung noch nicht endgültig abgeschlossen ist.
Meines Erachtens stehen hier zwei spezielle DKR im Widerspruch zueinander.
Inhaltlich treffen beide Kodierrichtlinien zu.
Wie sehen das die anderen Teilnehmer ? Was istd ie korrekte HD ?
Vielen Dank für zahlreiche Antworten !
valdobbiadene