Hallo Forum,
als Neumitglied grüße ich Sie alle recht herzlich.
Bisher war ich nur ein passiver Besucher des Forums. Allerdings habe ich jetzt ein Problem mit einem MDK-Gutachten und brauche diesbezüglich Hilfe.
Folgender Sachverhalt:
Aufnahme:
Patient kommt mit Verdacht auf eine zentralnervöse Herpes-simplex-Infektion zur Aufnahme. Zudem bestehen immer wiederkehrende Tetraplegien, die antibiotisch behandelt werden und eine Aufnahme erforderlich machen.
Therapie und Verlauf:
Der Verdacht bestätigt sich nicht. Die hochgradige schlaffe Tetraparese wird durch verschiedene Untersuchungen abgeklärt. Es findet sich allerdings keine Krankheitsursache. In einem psychiatrischen Konsil wird die Symptomatik auf eine Konversionsneurose zurückgeführt.
Kodierung:
HD: F44.7: Dissoziative Störungen
ND: G82.31: Schlaffe Tetraparese und Tetraplegie
ND: G82.69: Funktionale Höhe, nicht näher bezeichnet
MDK-Gutachten:
HD: korrekt
ND: G82.53: Tetraparese und Tetraplegie, nicht näher bezeichnet
Begründung Gutachter: Es darf nicht die G82.31 kodiert werden, da keine organische Ursache vorliege. Muss für die G82.31 eine organische Ursache zwingend vorliegen? Unsere Ärzte bestehen auf eine hochgradige schlaffe Tetraparese.
Wer hat Recht? Habe ich in den Kodierrichtlinien oder ICD-10-GM etwas überlesen?
Ach ja, unsere Kodierung ergibt die B61Z; MDK-Kodierung: U64Z...
Danke!
Viele Grüße
Richard Wagner