Hallo Herr Jaschik,
<jaschik>
Geht es bei dieser Fragestellung eigentlich um eine ökonomische oder medizinische Fragestellung?
</jaschik>
Um beides.
<jaschik>
Als angehender Ökonom ist für mich die Kodierung einer Nebendiagnose im DRG-System nur zulässig, wenn diese Nebendiagnose für die Behandlung des Patienten erforderlich (medizinisch) ist.
</jaschik>
Das verstehe ich jetzt nicht. Wann ist denn eine Nebendiagnose erforderlich?
Ich denke, man fährt besser, wenn man wie die DKR das auch tun, von behandlungsrelevant spricht.
<jaschik>
Ist sie es, und der Ressourcenverbrauch ist in der DRG nicht enthalten, erhöht sich der Schweregradlevel. Ist die Nebendiagnose nicht erforderlich, ist die Kodierung trotz Durchführung (Bestimmung, Behandlung usw.) Upcoding, da (volkswirtschaftlich gesehen) Ressourcenverschwendung.
</jaschik>
Sie vermischen hier Verschiedenes. Was Sie "Kodierung trotz Durchführung" nennen, kann streng nach DKR niemals Upcoding sein, denn es ist Aufwand entstanden (es wurde ja was durchgeführt).
Einige der weiter oben genannten Strategien zum Auffinden zusätzlicher schweregradsteigernder Nebendiagnosen sind aber ganz sicher Ressourcenverschwendung und sollten m.E. unterbleiben, egal ob sie nach DKR zulässig sind, oder nicht.
<jaschik>
Dieses würde ja auch nur erfolgen, wenn es die zusätzlichen Erlöse (auf diesen Patienten bezogen) größer sind als die entstandenen Kosten (für die Diagnose und Behandlung).
</jaschik>
In einer Klinik mit hinreichender Kostentransparenz: Ja.
<jaschik>
Das zu klären ist denke ich nicht Sache der Kodierrichtlinien, sondern könnte/müßte durch Standardisierung der Behandlungsabläufe erfolgen.
</jaschik>
Im fruchtbaren Nebeneinander von Medizin und Ökonomie haben sinnvolle Behandlungsrichtlinien / "clinical pathways" nur dann wirklich eine Chance, wenn nicht ökonomische Fehlanreize die Umsetzung torpedieren:
Wenn eine bestimmte diagnostische oder therapeutische Maßnahme beim konkreten Fall zwar unsinnig, aber dafür hochprofitabel ist, wird sie oftmals dennoch durchgeführt (und kodiert...)
Bleibt zu hoffen, dass die unsinnige Maßnahme für den Patienten wenigstens ungefährlich ist.
Ein durchdachtes Fallpauschalensystem muss, und hier spielen die Kodierrichtlinien natürlich mit, diese Fehlanreize möglichst minimieren. Hierbei sind die AR-DRG in der aktuellen Version sicher noch optimierbar.
Freundliche Grüße
Christian Jacobs