Bakterien, als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassi

  • Für diese vorprogrammierten Konfliktpunkte sind die deutschen Besonderheiten verantwortlich, da wir ja mit dem §301-Datensatz weltweit die einzigen ICD-10-Anwender sind, die zwischen Sekundärkodes und Nebendiagnosen unterscheiden. Dies führt bekanntlich auch an anderen Stellen zu bisher unbefriedigend gelösten Problemen im Datenmodell, an denen sich auch die DKR 2003 mit dem Hinweis "EDV-technische Details werden hier nicht geregelt" vorbeimogeln.
    Die Einschränkungen der DKR D003b gelten nur für Nebendiagnosen. Wäre dies nicht so, dann würde die gesamte Kreuz-Stern-Systematik ad absurdum geführt.
    Es ist daher zu begrüssen, dass in den redaktionellen Hinweisen zu den DKR 2003 die obligate Verwendung der aufgeführten Sekundärkodes ausdrücklich erwähnt wird, dies muss analog auch für Sternkodes so gehandhabt werden (Zur Übung: man kodiere die Nebendiagnose Alzheimer-Demenz mal mit und ohne Sternkode und betrachte, wo die CCL-Punkte herkommen).
    Zumindest für 2003 ist damit ein einheitliches Vorgehen gewährleistet, auch wenn MDK-Reklamationen unter Verweis auf die (hier nicht zutreffende) DKR D003b vorauszusehen sind.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Herr Mehlhorn,

    die Angabe des Erregers war schon 2002 nicht optional (Siehe "Redaktionelle Hinweise, III.Fallbeispiele, Tabelle2"). Wenn keine Relevanz, wird die Erkrankung nicht verschlüsselt. Dann kann man auch auf die Erregerbestimmung verzichten und muß sie nicht kodieren.

    Schönes Wochenende verbunden mit einem freundlichen Gruß
    aus Bad Wildungen

    bdomurath

  • Hallo lieber Oberarzt Domurath,

    Zitat


    Original von bdomurath:
    die Angabe des Erregers war schon 2002 nicht optional (Siehe "Redaktionelle Hinweise, III.Fallbeispiele, Tabelle2"). Wenn keine Relevanz, wird die Erkrankung nicht verschlüsselt. Dann kann man auch auf die Erregerbestimmung verzichten und muß sie nicht kodieren.


    Wenn keine Relevanz, dann wird er entweder gar nicht bestimmt oder er wurde zufällig bestimmt. Dann darf man ihn - wenn keine Relevanz (d.h. er hat die Krankheit nicht ursächlich hervorgerufen - auch nicht codieren.
    Gutes Beispiel für "nicht-codieren-dürfen" ist ein zufällig festgestellter Keim (z.B. S.aur.) auf der Haut ohne klinische Relevanz oder ein paar zufällig gefundene Keime im Mittelstrahlurin ohne klinische Relevanz.
    Da diese keine aktuell codierte Krankheit hervorrufen, dürfen sie auch nicht mit angegeben werden.
    Daher darf nicht automatisch jeder Keim aus der MiBi in das PDMS fließen - das muß der Arzt alles noch kontrollieren und entscheiden, ob der Keim, den man gefunden hat, diese Kriterien erfüllt.

    Und ich hoffe, daß dieser Thread nicht in die falsche Richtung geritten wird und dann da stirbt, sondern schön auf dem Weg bleibt, bis er lebend ans Ziel gelangt...


    --
    Gruß:x

    Björn Mehlhorn

  • Hallo,
    Sie haben völlig recht. Deshalb auch mein Nachsetzen. Wo es keinen Sinn macht, sollte man den Erreger weder bestimmen noch kodieren. Und ich glaube, die Appendicitis ist immer noch eine chirurgische Erkrankung. Der muß in der Regel raus und wird doch nicht konservativ mit einem Antibiotikum behandelt. Schluß.
    Mir war der Hinweis wichtig, dass sich die Regeln von 2002 zu 2003 bezüglich der Erreger nicht geändert haben.

    Gruß nach Jena

    bdomurath

  • Die Erreger-Angabe ist nicht in allen Fällen PCCL-erhöhend:

    bei einer Klebsiellen-Pneumonie (J15.0) bringt die Kodierung des Erregers (B96.1!) keine Änderung des PCCL. Und das trotz Erregerbestimmung und evtl. Aufwand für Antibiotika.

    W. Stark

    P.S. wer bezeichnet hier mich als ICD9-Kodierer?

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Zitat


    Original von WStark:
    Die Erreger-Angabe ist nicht in allen Fällen PCCL-erhöhend:

    Das hat auch niemand erwartet und nie jemand behauptet. In D codiert man ja auch nie, damit irgendwer oder irgendwas PCCL-Erhöhend ist oder man läßt was extra weg, weil es sonst PCCL-erhöhend wäre und irgendwer das vielleicht nicht möchte.

    Es ist ausschließlich nach den Definitionen des :icd: und der :kr: zu codieren - egal, ob da mal eine PCCL-Erhöhung rauskommt oder auch mal eine wegfällt.

    Zitat


    Original von WStark:
    bei einer Klebsiellen-Pneumonie (J15.0) bringt die Kodierung des Erregers (B96.1!) keine Änderung des PCCL. Und das trotz Erregerbestimmung und evtl. Aufwand für Antibiotika.

    Ist ja auch irgendwie logisch. Wenn man eine Erkrankung ggfs. 2 x angibt, dann wird sie zwar beachtet, aber vom Grouper unterdrückt. Ist auch bei S. Aureus und der S. Aureus-Pneumonie so, ebenso (andere Baustelle) bei Metastasen - und bei Diabetes und bei der Aufzählung von multiplen Süchten (:icd: F1x.x). Dieser Mechanismus im Grouper ist zwar noch nicht ausgereift, aber m.E. eine sinnvolle Sache, den medizinischen Sachverhalt in den Codes zu interpretieren und in die richtige DRG zu lenken (und ein Überbewerten durch die korrekte Angabe der verlangten Informationen laut :kr: zu unterbinden).

    Zitat


    Original von WStark:
    P.S. wer bezeichnet hier mich als ICD9-Kodierer?

    Das Programm in MyDRG. :)
    --
    Gruß:x

    Björn Mehlhorn

  • Zur Klarstellung: Ich halte nichts davon, bestimmte Diagnosen zu kodieren, nur weil sie vielleicht PCCL-erhöhend wirken könnten.

    Ich kann allerdings nicht verstehen, warum bei einer Klebsiellen-Pneumonie mit zielgerichteter, keimangemessener antibiotischer Therapie der Erregernachweis nicht honoriert wird.
    In diesem Fall gilt nämlich genau nicht:
    "Wenn keine Relevanz, dann wird er entweder gar nicht bestimmt oder er wurde zufällig bestimmt."
    Und insofern müßte doch eigentlich meine Mühe auch honoriert werden, oder? -> Klärungsbedarf.

    Grüße nach Thüringen

    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Hallo lieber Kollege Stark,

    Zitat


    Original von WStark:
    Zur Klarstellung: Ich halte nichts davon, bestimmte Diagnosen zu kodieren, nur weil sie vielleicht PCCL-erhöhend wirken könnten.

    Das ist vermutlich bei niemandem der Fall. Alle bemühen sich, ehrlich zu sein.


    Zitat


    Original von WStark:
    Ich kann allerdings nicht verstehen, warum bei einer Klebsiellen-Pneumonie mit zielgerichteter, keimangemessener antibiotischer Therapie der Erregernachweis nicht honoriert wird.

    Das ist eine Frage des Groupers, ob er die korrekt nach :icd: und :kr: angegebenen Informationen auch "honoriert", wie Sie das nennen.


    Zitat


    Original von WStark:
    In diesem Fall gilt nämlich genau nicht:
    "Wenn keine Relevanz, dann wird er entweder gar nicht bestimmt oder er wurde zufällig bestimmt."

    Und das ist wiederum eine Frage der :kr: - irgendwie hüpfen :dance2: Sie zwischen den Bestimmungen der :kr: und dem, was der Grouper dann daraus macht, argumentativ hin und her.

    Ich denke, man sollte sich abgewöhnen, immer bei der Frage der Auslegung der :kr: auf das Geld zu sehen (oder sind Sie Arzt geworden, weil Sie viel Geld bekommen wollten? ;) )
    Daher :kr:-konform codieren und sich hier darüber einig werden, was man wann anzugeben hat - egal welche CC-Relevanz das hat.


    --
    Gruß:x

    Björn Mehlhorn

  • Zitat


    Original von Mehlhorn:
    irgendwie hüpfen :dance2: Sie zwischen den Bestimmungen der :kr: und dem, was der Grouper dann daraus macht, argumentativ hin und her.

    Wenn nun aber das System als lernendes System angesehen wird, so sollte man auch die Auswirkungen der korrekten Anwendung der Kodierrichtlinien auf das Grouping-Ergebnis betrachten. Insofern systembetrachtender Ansatz und nicht hin-und-her-Hüpfen.

    Zitat


    Original von Mehlhorn:
    Ich denke, man sollte sich abgewöhnen, immer bei der Frage der Auslegung der :kr: auf das Geld zu sehen (oder sind Sie Arzt geworden, weil Sie viel Geld bekommen wollten? ;) )

    Ohne Worte
    X(

    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Zitat


    Original von Jaschik:
    Als angehender Ökonom ist für mich die Kodierung einer Nebendiagnose im DRG-System nur zulässig, wenn diese Nebendiagnose für die Behandlung des Patienten erforderlich (medizinisch) ist. Ist sie es, und der Ressourcenverbrauch ist in der DRG nicht enthalten, erhöht sich der Schweregradlevel.....

    Sehr geehrter Herr Jaschik,

    Sie verwechseln Diagnosen mit Prozeduren.

    mfG
    Christoph Hirschberg

    p.s.:...muss doch auch mal gesagt werden.:no: