Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage. Eine KK hat uns angeboten, dass wir Anfragen zur DRG-Codierung, Verweildauer usw. telefonisch abklären. Man kann sich natürlich viel Schriftverkehr ersparen.
Nun bin ich nicht sicher welche Angaben überhaupt erlaubt sind. Wenn ich sich um die bereits übermittelten Datensätze handelt, kann man ja darüber diskutieren. Aber wann ist denn der Zeitpunkt gekommen, wo eigentlich Schweigepflicht besteht bzw. der MDK eingeschaltet werden müsste.
Vielen Dank, :biggrin: -Willm