2 Fragen zum §21-Datensatz

  • Sehr geehrter Herr InEK,

    ich hätte gerne zwei Fragen:

    1. Wie wird die Verweildauer von teilstationären Fällen verarbeitet? Da teilstat. Patienten pro Quartal eine Fallnummer erhalten, entstehen (je nachdem, wann der Pat. zum ersten bzw. letzten Mal im Quartal in Behandlung war) Verweildauern zwischen 2 und 90 Tagen.

    2. Gibt es eigentlich eine Festlegung, ob bei Fallzusammenführungen der Gesamtfall oder die Einzelfälle zu übermitteln sind?

    Vielen Dank!

    Grüße
    NiR