Verlegung - Verbringung???

  • Hallo!
    Wer hat Erfahrung mit folgendem Fall: Eigentlich sollte Pat. verlegt werden zur Coro (in unser Haus), kam also von kleinerem Haus zu uns und bekam Coronarangiographie. Hierbei festgestellt, dass OP nötig, daher Verlegung in ein Herzzentrum (durch uns).
    MDK will nun dass wir Verbringung mit erstem KH abrechnen. Leuchtet mir ja noch ein, weil Pat. nur einige Std. (zur Coro) bei uns war. Dann wurde Pat. aber (von uns veranlasst aufgrund unserer Diagnose) noch am selben Tag ins Herzzentrum weitergeleitet. Das wäre ja dann eine Verlegung. Wer zahlt was?

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Interessanter Fall!

    Nachdem es sich hier wohl unstrittig ursprünglich um eine Verbringung handelt, liegt per definitionem die Veerantwortung für den Patienten bei der Klinik, die Ihnen den Patienten zwecks Coro zugewiesen hat.
    Die Verlegung in das Herzzentrum ist dementsprechend m.E. so zu behandeln, als ob sie vom ursprünglichen Klinikum veranlaßt und erfolgt wäre (in praxi ruft der Angiologe ja auch erstmal den Kollegen im verbringenden Krankenhaus an - niemand kommt wohl auf die Idee einfach mal so einen Patienten kraft eigener Selbstüberschätzung zu verlegen, außer es ist wirklich extremst dringend).
    Dementsprechend sehe ich Sie lediglich als \"Werkzeug\" das die verlegung organisiert hat, jedoch ansonsten lediglich die durch die Verbringung angefallenen Kosten berechnet und ansonsten mit der ganzen Sache nichts zu tun hat (zumindet rechnungstechnisch).
    Denn etwas, wofür Sie nicht verantwortlich sind (Versorgung/Therapieplanung des Patienten) kann man Ihnen wohl auch nur schlecht berechnen. Und den Patienten pro forma ins ursprüngliche Klinikum zurückzuverbringen, um ihn dann von dort ins Herzzentrum verlegen zu lassen, wäre wohl eher der Behördenweg ;)

    Herzlichen Gruß,

    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

  • Guten Morgen,

    mir ist gerade aufgefallen, daß mein pragmatischer 24-Stunden-Vorschlag Gegenstand der Diskussion war und möchte daher den Einwand von ToDo kommentieren, der eine Verbringung auch jenseits der 24 Stunden für definierbar hält:
    Bei allen länger dauernden Aufenthalten ist es für mich - auch wenn es die gesetzliche Fixierung der 24 Stunden nicht geben mag - schwierig, für das Haus, das die Leistung erbringt, zu definieren, als was der Fall denn dann geführt werden soll. Ambulanter Aufenthalt jenseits der 24 h? Ich fürchte, das so etwas nicht korrekt ist, denn während der Zeit findet im übernehmenden KH Behandlung statt, die nach Art und Umfang nur mit den Mitteln eines KH erbracht werden kann. Fällt für mich unter die Definition von stationärer Behandlung, die auch im (Bundes-)Gesetz niedergeschrieben ist.
    Will man dann doch daran festhalten, daß die Leistung am Patienten hausübergreifend erbracht worden ist, dann macht man nach meinem Verständnis das Faß mit den DRG\'s auf, die zwischen Häusern geteilt bzw. durch mehrere Häuser kooperativ erbracht werden. So weit ist das lernende System allerdings noch lange nicht.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein