Osteosynthesematerial bei amb. OP nach §115b

  • Guten Tag,

    eine Krankenkasse verweigert die Abrechnung von Osteosynthesematerial bei einer amb. Operation nach §115b als Einzelmaterial (solange 15€ überschritten werden), da dieses mit dem 7%igen Zuschlag für den Sprechstundenbedarf abgegolten sei. Als Beleg für die Auffassung der Krankenkasse wird auf die Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf verwiesen, die für den niedergelasssen bzw. ermächtigten Bereich gilt. M.E. ist dieser Verweis nicht zulässig, da diese Vereinbarung nicht Gegenstand des Vertrages nach §115b ist und zudem ja auch regelt, dass die angefallenen Kosten per Verordnung einzeln abzurechnen sind und eben nicht einem prozentualen Zuschlag unterliegen.
    Ich bin der Auffassung, das Osteosynthesematerial einzelnen zu berechnen ist und nicht durch den Zuschlag für Sprechstundenbedarf abgegolten ist.
    Oder habe ich hier eine falsche Einschätzung? :sterne:

    Burmeister