Epilepsie, Bissverletzung und Infektion

  • Liebe Gemeinde,

    Pat. kommt wegen eines epileptischen Anfalls zur stationären Aufnahme. Während des Anfalls beißt sich der Pat. in den Finger, welcher sich letzendlich infiziert (streptococcus mitis).

    Ich würde den Fall wie folgt kodieren:

    G40.4 (Epilepsie)
    T 14.1 (Bissverletzung)
    A 49.1 (Streptokkeninfektion)

    Ist das so korrekt oder hat weiß vielleicht jemand noch eine bessére kodierung da ich nicht so gnz glücklich mit dieser Version bin.

    Vielen Dank!

    MfG
    casapietra

  • Guten Tag, Casapietra!

    Wie wäre es mit:

    G40.4
    S61.0 (Offene Wunde eines oder mehrerer Finger...)
    T89.02+ (Komplikation einer offenen Wunde: Infektion)
    B95.48* (Sonstige näher bezeichnete Streptokokken)?

    Wird die gleiche DRG, aber m.E. spezifischer.

  • Hallo Casapietra, hallo Herr Finkler,

    der Vorschlag ist meines Erachtens wirklich spezifischer. Um die Wunde nun auch als Bißwunde darzustellen, kann man an die S31.0 noch den Kode W64.9! \"Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften belebter Objekte\" ranhängen!

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Casapietra,

    was Herr Finkler schreibt, ist soweit ok, nur hätte ich statt der T89.02 die T79.3 als Frühkomplikation genommen, die jedenfalls nicht verboten ist, aber CC behaftet ist.

    Die G40.4 und die B95.48 würde ich versuchen, auch etwas genauer zu codieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Gutem Morgen zusammen!

    Herzlichen Dank, Herr Winter, für die Korrektur, habe ich glatt übersehen!
    Es macht schon einen erheblichen Unterschied.
    Lediglich das Kodieren des Strep. mitis (wie im übrigen der ganzen Viridans-Gruppe) ist meines Erachtens nicht genauer möglich.

  • Hallo Forum und insbesondere Herr Winter,

    Zitat


    Original von winterth:
    ...nur hätte ich statt der T89.02 die T79.3 als Frühkomplikation genommen, die jedenfalls nicht verboten ist, aber CC behaftet ist...


    Das geht leider nicht, weil in den DKR 1905d Offene Wunden/Verletzungen unter dem Punkt \"Komplikationen offener Wunden\" explizit T89.0- Komplikationen einer offenen Wunde vorgegeben wird.


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Balling,

    die von Ihnen zitierte DKR-Regel ist mir wohl bekannt.

    Das Beispiel in der DKR 1905 ist geschickt gewählt, da der Fremdkörper (unbehandelt, denn sonst kämen die anderen T8er Codes in Frage) mit und ohne Infektion in der T79.ff nicht wörtlich vorkommt und daher die T79 keine Alternative zur T89 darstellt.

    Dass es aber zwei legale Alternativen zwischen der T89.02 Komplikation einer offenen Wunde und der T79.3 Frühkomplikation…posttraumatische Wundinfektion… gibt, lässt das Beispiel unbeantwortet. Der genauere Code für eine Frühkomplikation ist nun einmal die T79. Nirgendwo steht, dass dieser Code verboten ist. Wenn man Wert auf die Feststellung einer Frühkomplikation legt, ist die T79 nun einmal der richtige Code.

    Die Codegruppe T79 ist ein normaler keineswegs verbotener Code der ICD und ist – wie ich schilderte - sogar im Gegensatz zur T89 CC-behaftet. Es wäre also geradezu widersinnig, wenn man den Code nicht mehr benutzen darf. Es geht hier also mal wieder um die Frage ob man beim Rauchen beten oder beim Beten rauchen darf. Siehe hierzu auch „allgemeine Hinweise“ S. VII der DKR.

    Ich bleibe also dabei. Wenn man zwischen einer Frühfolge(-komplikation) und einer Folge(Komplikation) allgemein unterscheiden kann, sollte man dies tun.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    faktisch ist es so, dass die DKR 1905d zu den Top-Unsinns-DKR zählt. Wenn man es genau nimmt, müsste man dann die Phlegmone unter dem T-Kode laufen lassen (wenn Pat. mit offener Wunde und Phlegmone kommt). Da die Phlegmonen-DKR aus 2004 gestrichen wurde (inhaltlicher Unsinn), gibt es nur noch diese DKR die auf Infektionen bei Wunden eingeht. Diese Kodierrichtlinie gehört gestrichen und es wird einfach nach D002d kodiert. Wenn schon die DKR schlank sein sollen, dann bitte auch dieses unvorteilhafte Fettpölsterchen entfernen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Winter,

    Zitat


    ... Dass es aber zwei legale Alternativen zwischen der T89.02 Komplikation einer offenen Wunde und der T79.3 Frühkomplikation…posttraumatische Wundinfektion… gibt, lässt das Beispiel unbeantwortet...
    ... Die Codegruppe T79 ist ein normaler keineswegs verbotener Code der ICD...


    Stimmt.
    ABER...
    1. stehen die DKR über den Klassifikationen ICD und OPS,
    2. habe ich bislang die DKR so verstanden, dass es keinen Ermessensspielraum gibt, wenn bestimmte Situationen – und das ist hier doch wohl der Fall – eindeutig beschrieben sind (was im übrigen ja selten genug vorkommt):


    Zitat


    DKR 1905d
    Komplikationen offener Wunden

    Liegt eine offene Wunde mit Komplikation vor, ist der Kode für die offene Wunde anzugeben,
    gefolgt von einem Kode aus
    T89.0- Komplikationen einer offenen Wunde.


    Wo lassen die DKR hier noch Spielraum?

    Ihre Vorgehensweise, nach Gusto zu kodieren, wenn es denn nicht ausdrücklich verboten ist, scheint mir nur dann erfolgversprechend, wenn es keine ausdrückliche „Positivregelung“ gibt. Andernfalls wird Ihnen der MDK mit Sicherheit die entsprechende Passage „unter die Nase reiben“.


    @Selter
    Sie haben natürlich Recht, aber noch gibt es diese Kodierrichtlinie...


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Balling,

    klar gibt es sie. Ich hatte ja auch nicht durch meinen Kommentar erklärt, dass hier T79 kodiert werden soll. Ich weise nur darauf hin, dass die Kodierrichtlinie die Kodierung unnötig verkompliziert und alleine die DKR D002d völlig ausreichend wäre.
    Andererseits sind die Beispiele in den DKR nicht so zu verstehen, dass hier in jedem Fall nur das kodiert werden darf, was auch im Beispiel aufgeführt wird. Dies ist in \"Allgemeine Hinweise\" in der DKR vermerkt:

    \"In vielen Kodierrichtlinien werden Beispiele und/oder Listen mit ICD-10-GM- bzw. OPS-Kodes aufgeführt. Diese Beispiele bzw. Listen stellen jedoch keine abschließende Aufzählung bzw. Ausdifferenzierung aller zutreffenden Kodes dar. Um die genauen Kodes zu finden, sind in den jeweiligen Klassifikationen die Querverweise mit Inklusiva, Exklusiva sowie die Hinweise zu beachten.\"

  • Hallo Herr Selter, Herr Winter et al.,


    zunächst dürfte über folgende Punkte doch wohl Einigkeit bestehen:

    1. Die DKR „stehen über“ den Klassifikationen ICD und OPS mitsamt ihren Hinweisen.

    2. „Spezielle“ Kodierrichtlinien (so vorhanden) gehen vor „Allgemeine“.


    Zitat


    Original von Selter
    …Andererseits sind die Beispiele in den DKR nicht so zu verstehen, dass hier in jedem Fall nur das kodiert werden darf, was auch im Beispiel aufgeführt wird...

    Zur Erinnerung:
    Es handelt sich im Falle der Komplikationen offener Wunden nicht um ein Beispiel, sondern um die ganz konkrete Vorgabe:

    Zitat


    DKR 1905d
    ...
    Liegt eine offene Wunde mit Komplikation vor, ist der Kode für die offene Wunde anzugeben,
    gefolgt von einem Kode aus

    T89.0- Komplikationen einer offenen Wunde.

    Erst danach folgt (wie üblich im grauen Kasten) ein Beispiel!


    Zitat


    Original von winterth
    … Die Codegruppe T79 ist ein normaler keineswegs verbotener Code der ICD und ist – wie ich schilderte - sogar im Gegensatz zur T89 CC-behaftet. Es wäre also geradezu widersinnig, wenn man den Code nicht mehr benutzen darf. Es geht hier also mal wieder um die Frage ob man beim Rauchen beten oder beim Beten rauchen darf. Siehe hierzu auch „allgemeine Hinweise“ S. VII der DKR.

    Ich bleibe also dabei. Wenn man zwischen einer Frühfolge(-komplikation) und einer Folge(Komplikation) allgemein unterscheiden kann, sollte man dies tun....


    Die Codegruppe T79 (und das Thema „Rauchen und Beten“) scheinen Ihnen zwar sehr am Herzen zu liegen (siehe thread „Verwachsung Sehne“ http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…3b0367b26b5f0da ), nichtsdestoweniger tut Ihre Auffassung hier leider nichts zur Sache, denn die Kodierweise bei der Konstellation „Offene Wunde mit Komplikation“ (ich wiederhole mich jetzt ebenfalls) ist nun einmal in den „Speziellen“ Kodierrichtlinien der DKR 2006 (S. 134) eindeutig geregelt (s.o.).


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld