Autogene Stammzelltransplantation bei Neuroblastom

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe hier eine etwas ausgefallenere Frage zur Kodierung von Transplantationen.

    Ein Patient hat ein Neuroblastom. Er bekommt im selben Aufenthalt eine hochgradig komplexe Chemotherapie und anschließend Autologe Stammzellen, die in irgendwann in einem vorausgegangenen Aufenthalt gewonnen wurden.
    Bei den OPS Kodes stehen nun zwei zur Diskussion:
    8-805.01 Autologe Stammzelltransplantation in vitro Aufarbeitung (hier wird der Patient in eine Transplantations-DRG gruppiert) Eff. Relgew. 19,69.
    oder der Kode:
    8-805.02 Stammzellensupport nach Chemotherapie. Bei diesem Kode bleibt der Patient in der DRG der bösartigen Neubildung. Eff. Relgew. 2,148.
    Je nachdem welchen Kode ich nehme hat das massive Auswirkungen auf den Erlös.
    Wie würden Sie den Fall kodieren. Oder kennen Sie eine genaue Definition wann welcher Kode?.

    Danke im Voraus für Ihre Mithilfe :sterne: :

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich möchte hier kein neues Thema anfangen, da ich hier gut zu passe.
    Allerdings ist es wahrscheinlich schwierig dazu Antworten zu bekommen.

    Wie unterscheiden Sie in den anderen Häuser bei autologer Stammzelltransplantation 8-805 zwischen eigentlicher Transplantation
    8-805.00 und Stammzellsupport nach Chemo 8-805.02?

    Diagnoseabhängig? also solide Tumoren, die sicher das KM nicht berühren- Support? Wenn allerdings der Tumor das KM selbst tangiert un dann gegen den Tumor myeloablativ die Chemo angesetzt ist, dann Transplantation?

    Wäre für Tips - auch gerne, wo es doch schon mal diskutiert wurde, dankbar.

    Mfg und vielen Dank

    Uwe Neiser


  • Hallo liebes Forum

    Wo ist der Wissende, der uns hier mal ins Bild setzt oder sind wir hier im schwarzen Loch der Kodierung gelandet?

    Ich freue mich auf jede erklärende Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    P. Ihle

    Mit freundlichen Grüßen

    P. Ihle

    :i_respekt:

  • Moin,

    Mir scheint dies nur von Onkologen zu beantworten zu sein. Die Antwort dürfte in der Indikation und dem Therapieplan zu finden sein.
    Eine theoretische Erwägung scheint mir hier wenig hilfreich.

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier empfehle ich wegen der deutlichen finanziellem Relevanz, die Frage an das DIMDI (Klassi@dimdi.de) zu richten. Dort wird man die Fachgesellschaft involvieren. Wenn die Antwort vorliegt, bitte hier einstellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo liebes Forum,
    hier die DIMDI Antwort:

    Wir haben Ihre Anfrage an die zuständige Fachgesellschaft weitergeleitet und von dort folgende Auskunft erhalten:

    Ein Stammzellsupport wird dann angegeben, wenn auch ohne Stammzellen eine Regeneration in vertretbaren Zeitraum zu erwarten ist, man diesen Zeitraum aber durch die Gabe der Stammzellen abkürzen will.

    Laut Definition der Fachgesellschaft spielt die Menge der Zellen keine Rolle. Bei der Fachgesellschaft handelt es sich um die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie.

    Nicht ganz erschöpfend, aber vielleicht kann noch jemand etwas dazu sagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    P. Ihle

    Mit freundlichen Grüßen

    P. Ihle

    :i_respekt:

  • Guten Tag Silvia,

    der autologe (autogen ist eine klinisch ungebräuchliche Bezeichnung) Stammzellsupport bei Chemotherapie für ein Neuroblastom wird durch den OPS-Kode 8-805.02 korrekt beschrieben und hinsichtlich der Leistung erfasst.

    Bis 2006 - wenn ich mich recht entsinne - führte die Gruppierungslogik in eine Stammzelltransplantations-DRG (A15) und bescherte ordentliche Einnahmen. Nach Einführung des Kodes und Änderung der Gruppierungslogik hat der Stammzellsupport keinen Einfluss auf die Gruppierung, so daß die Malignom-DRG herhalten muß.

    Bei einem Neuroblastom (vereinfacht gesprochen ein hochmaligner embryonaler Tumor des autonomen Nervengewebes einschließlich des Nebennierenmarks; kommt überwiegend bei sehr jungen Kindern vor und hat in Abhängigkeit vom Stadium eine sehr gute bis sehr schlechte Prognose, insbesondere bei Stadium IV Rezidiv) kann dies in Abhängigkeit von der Lokalisation des Primärtumors damit typischerweise die I65 (Primärtumor nicht in der Nebenniere) oder K64 (Primärtumor in der Nebenniere) sein.

    Der Stammzellsupport wird durchgeführt, um die schwere Knochenmarktoxizität der verabfolgten Chemotherapieblöcke zu mildern und damit die Intervalle zwischen den einzelnen Chemotherapieblöcken nicht übermäßig zu verzögern (Stichwort Dosis-Zeitintensität). Je nach Erkrankungstyp (Primäre Erkrankung oder Rezidiv) erfolgt im Kindesalter die Behandlung nach der Therapieoptimierungsstudie NB2004 (Studienleitung Prof. Berthold, UKK Köln) oder NB-REZ (TCE; Studienleitung Prof. Berthold, UKK Köln).

    Die Anzahl der verabfolgten Stammzellen ist dabei abrechnungstechnisch irrelevant. Davon unberührt sollten es natürlich so viele Stammzellen sein, dass die beabsichtigte schnellere Regeneration des Knochenmarks auch eintritt.

    Kritisch anzumerken bleibt allerdings, dass das DIMDI bei einer eher nun kinderonkologischen Erkrankung die Fachgesellschaft der internistischen (Erwachsenen) Onkologie (DGHO und nicht GPOH) fragt. Eine Anfrage ist jedenfalls nicht bekannt.
    Ein Schelm, der dabei Böses denkt ;)

    Im (teilweisen) Gegensatz zur DGHO-Meinung kann ein Stammzellsupport gegeben werden, wenn die zu erwartende Regenerationszeit sehr lang (damit risikoreich) ist oder ihr erfolgreicher Abschluß bezweifelt werden kann.

    Der entscheidende Unterschied zur autologen Stammzelltransplantation ist, daß die Chemotherapie nicht in primär knochenmarkzerstörender Absicht (myeloablative [Konditionierung]) verabfolgt wird.

    Hoffe die Infos waren hilfreich.

    Beste Grüße

    --------------------------------------------------------------------------------
    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin