Tod vor der Pforte - wie abrechnen?

  • Hallo liebes Forum,

    ich wurde heute mit einem wirklich seltenen Fall konfrontiert.

    Der Fall:
    Angehörige bringen einen Pat. im Auto zum Krankenhaus. Der Fahrer stoppt den Wagen direkt vor der Pforte und bittet unseren Pförtner um Hilfe. Dieser läuft zum Wagen und stellt den Tod des Pat. fest, den dann wenige Augenblicke später die Aufnahmeärzte nur noch bestätigen können. Hier kam dann leider jede Hilfe zu spät, so dass nur noch eine Todesbescheinigung ausgefüllt wird.

    Nun kommt natürlich die Frage: Wie wird dieser Fall abgerechnet? Am liebsten würden wir ja überhaupt nicht abrechnen. Aber durch die Todesbescheinigung muss ja eine Assoziation zum Krankenhaus geschaffen werden. Ich werde mich auch mit der Kasse in Verbindung setzen aber vielleicht hat ja einer im Forum eine gute Idee. Erfahrungen wird es wohl eher nicht geben, oder?

    MfG, Willm :)

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Hallo Herr Willm,

    was spricht gegen die Abrechnung einer ambulanten Notfallbehandlung? Auch die Feststellung des Todes gehört zur Notfallbehandlung, und ob sie in den Räumen der Notfallaufnahme, auf dem Parkplatz oder an sonst einem Ort auf dem Krankenhausgelände stattfindet ist dabei egal.

    (Die Alternative wäre, in einer solchen Situation den Rettungsdienst zu rufen... :d_zwinker:)

    Gar so selten ist die beschriebene Situation übrigens nicht - ich kann mich an mehrere derartige Vorfälle erinnern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Guten Abend Herr Willm / Forum,
    ich teile die Meinung von mhollerbach und würde
    eine amb. Notfallbehandlung abrechnen. Eine
    stat. Aufnahme hat ja nun mal nicht bzw. konnte
    nicht mehr stattgefinden.
    MfG DRG Kodierung

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank - so werden wir es machen.

    Schöne Grüße, Willm :)

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Guten Tag,

    wenn auch etwas verspätet möchte ich mich doch noch zu Wort melden.

    Eine Abrechnung als Notfall ist nicht möglich, da die Todesfeststellung und die Leichenschau keine Leistungen der gesetzlichen Krankenverscherung sind. Andere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen sind ja nicht erfolgt (z.B. Reanimation).

    Dem Krankenhaus bleibt daher nichts anderes übrig, als den Angehörigen eine Rechnung über Todesfeststellung und Leichenschau nach GoÄ zu stellen.

    Viele Grüße
    Frank Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling