Wiederaufnahme innerhalb 24 Std. in das gleiche KH

  • Hallo Forum,
    ich habe eine Frage zur Wiederaufnahme innerhalb 24 Std. ins gleiche Krankenhaus. Die Kriterien gleiche Basis DRG, Partitionswechsel, Wiederaufnahme wegen Komplikationen sind nicht gegeben. Trotzdem verlangt die Kasse das ein Verlegungsabschlag berechnet wird.
    Kommt hier wirklich ein Verlegunsabschlag zum Tragen? Wer kann mir eine Antwort geben.

    B. Hellingrath

  • Hallo Frau Hellingrath,

    meiner Überzeugung nach nicht. Wenn die Kriterien für eine Fallzusammenführung nicht vorliegen, spielen die 24h keine Rolle.
    Soweit mir bekannt, gibt es hierzu auch sowohl in der FPV 2006 als auch im Abrechnungsleitfaden der Kassen für 2006 keine Festlegung - warum auch, es ist ja nichts zu regeln, weil es ganz klar ist.

    Es wird auch bei uns immer mal wieder probiert, wir bleiben aber hart.

    Als nächstes wird die Kasse dann versuchen, Ihnen das als Beurlaubung aufzuschwätzen. Aber auch hier kann man abwinken, wenn die erste Behandlung beendet war und eine neue Entwicklung zur erneuten Aufnahme geführt hat. (Hätten Sie den Patienten stattdessen einen Tag länger behalten wäre sogleich eine MDK-Anfrage unterwegs, um den überflüssigen Belegungstag zu streichen...).

    Viele Grüße
    NiR

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Hellingrath:
    ich habe eine Frage zur Wiederaufnahme innerhalb 24 Std. ins gleiche Krankenhaus. Die Kriterien gleiche Basis DRG, Partitionswechsel, Wiederaufnahme wegen Komplikationen sind nicht gegeben. Trotzdem verlangt die Kasse das ein Verlegungsabschlag berechnet wird.

    Guten Tag,

    Ihre Schilderung ist mir etwas unklar. Die Kriterien zur Wiederaufnahme dienen der Fallzusammenführung (§2, FPV). Verlegungsabschläge sind bei Verlegung zu berechnen und hierbei spielen die von Ihnen genannten Kriterien keine Rolle, sondern nur die Frage: \"Wurde verlegt?\" (§3 FPV).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Dann passt es, wie oben beschrieben, nicht zusammen.
    Hier wird wohl die Kasse irrtümlich (da sie ja Verlegungsabschläge von Ihnen will, aber ja keine vorlag) diesen Passus der FPV angewendet haben:
    § 1, Abrechnung von Fallpauschalen
    (1).....Eine Verlegung im Sinne des Satzes 2 liegt vor, wenn zwischen
    der Entlassung aus einem Krankenhaus und der Aufnahme in einem anderen Krankenhaus nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind.

    Da Sie kein anderes KH sind, gab es keine Verlegung und man kann auch logischerweise keine Verlegungsabschläge berechnen.

  • Hallo Frau Hellingrath.

    - keine Fallzusammenführung nach den Kriterien der FPV
    - keine Beurlaubung, u.a. da Wiederaufnahme nicht geplant
    - keine Verlegung, da Pat. zuhause war (für eine Verlegung und Rückverlegung in eine andere Klinik würden noch andere Fristen gelten)

    --also keine Zusammenführung. :biggrin:

    Wir haben einen im Ansatz vergleichbaren Fall einmal irrtümlich zusammengeführt (morgens entlassen, abends wiederaufgenommen wegen morgens nicht absehbarer Komplikation ausserhalb der oberen GVwD) - und erst hinterher, als die Kasse heftig protestierte, richtig registriert, dass er zusammengeführt einen deutlich höheren Erlös hatte (Hoch bewertete DRG des ersten Aufenthaltes mit Aufenthalt über die obere GVwD, niedrig bewertete zweite DRG)

    Ein Fallsplitting zur Erlösoptimierung wird man Ihnen sicherlich auch nicht vorwerfen können.

    Höchstens könnte man als Krankenkasse Ihnen eine zu frühe Entlassung als Ursache für den Sturz vorwerfen und versuchen, darüber hintenherum die Kosten für den zweiten Aufenthalt zu sparen. Das aber ist ein ganz anderes Thema.

    Wobei ich mich Herrn Selter anschliesse: Wieso \"Verlegungs\"-Abschläge?

    Gruß, J. Helling

    PS: Wir haben ja den gleichen Namensanfang... wo haben Sie denn das rath aufgegriffen? :d_zwinker: