Cholestase bei Pankreaskarzinom und liegenden DHC Stent

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen ochpowi,

    es spielt hier keine Rolle, dass es eine spezielle DKR gibt, da das Ergebnis gleich ist (Beispiel 7).
    Es geht um das Prinzip, welches in diesem (und den anderen) Beispiel dargestellt werden soll: Korrekte Zuordnung der Kodes bei Komplikationen nach med. Maßnahmen.
    Deswegen noch mal meine Frage als nicht Internist/Kardiologe:
    Wie wird die Dislokation symptomatisch? Ist es am wahrscheinlichsten, dass hier Rythmusstörungen auftreten und dadurch dann die Dislokation diagnostiziert wird? Wenn ja, dann haben wir genau die Situation mit Ihrer Stentdislokation und Cholestase.....

    Zitat


    Original von Finkler:
    Wenn ich auch noch Restzweifel hege, da dieses Beispiel nunmal das einzige ist, das einem T8-Kode den Vorzug gibt, so zeigt es doch exemplarisch, dass es möglich ist.

    Es gibt jeweils ein Beispiel zu den verschiedenen in Frage kommenden Kode-Kategorien:
    \"Normaler-Kode\"
    \"Krankheit-nach-med.-Maßnahmen-Kode\"
    \"T-Kode\"

    Wir wollen doch die DKR schön schlank halten (siehe DKR-Änderungen 05/06).....

  • Moin nochmal!

    @Selter
    Sie meinen wohl eher \"lean and mean\"? :teufel:

    Auch ich bin kein Internist, nehme aber an, dass das Kriterium zur Diagnsotik der Sondendislokation wirklich Rhythmusstörungen (sei es als Extrasystolen/Tachykardien durch die mobile Sonde, sei es durch fehlende Schrittmacherantwort) sind.


    ochpowi
    Ich denke, die speziellen Kodierrichtlinien helfen uns hier nicht weiter, da die 0911d auch nichts über die Zuweisung als Hauptdiagnose sagt.
    Wenn ein Kode als Hauptdiagnose zugewiesen werden soll, so ist das normalerweise im gleichen Satz erwähnt.
    Das ist ja die Crux, es steht in meinen Augen nirgends genau, wie zu verfahren ist.

  • Hallo Dirk,

    Zitat

    Wie wird die Dislokation symptomatisch? Ist es am wahrscheinlichsten, dass hier Rythmusstörungen auftreten und dadurch dann die Dislokation diagnostiziert wird? Wenn ja, dann haben wir genau die Situation mit Ihrer Stentdislokation und Cholestase.....

    die Analogie ist bestechend und einleuchtend. Allerdings bezieht sich das Beispiel 7 auf die Kombination T82.1 vs. I97.8 und nicht etwa auf die Frage, ob die Situation durch die spezifische Kodierung der aufgetretenen Störung evtl. spezifischer dargestellt wird als durch die Angabe der auslösenden Ursache.

    Und weiterhin: warum gilt das Beispiel dann nicht auch bei der Kodierung einer Osteomyelitis nach Osteosynthese ...?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von mhollerbach:
    die Analogie ist bestechend und einleuchtend. Allerdings bezieht sich das Beispiel 7 auf die Kombination T82.1 vs. I97.8 und nicht etwa auf die Frage, ob die Situation durch die spezifische Kodierung der aufgetretenen Störung evtl. spezifischer dargestellt wird als durch die Angabe der auslösenden Ursache.

    Hallo Markus,

    das ist ja das Problem. Wenn in diesem Beispiel davon ausgegangen wird ( werden muss? ), dass wohl die aufgetretenen Rythmusstörungen die Dislokation erst auffällig gemacht haben ( was kommt noch in Frage? ), ist der T-Kode auch bei der Stentdislokation korrekt. Gehen wir davon aus, dass keinerlei Symptome vorlagen und der T-Kode dann anzusetzen ist, bedeutet der Umkehrschluss dann ( und Inhalt der DKR ), bei Rythmusstörung diese als spezifische Erkrankung/Zustand zu kodieren. Vielleicht sollte man dies in der DKR über eine Konkretisierung des Beispiels darstellen und somit klarstellen.

    Ich persönlich würde lieber oben die Cholestase als HD ansehen wollen, dürfen, können, sollen.....

    Zu der Osteomyelitis habe ich immer noch keine schriftliche Bestätigung seitens des InEK.

  • Hallo ....,

    eventuell sollte ich auch eine schriftlich Anfrage an das InEK stellen um von offizieller Seite ein Statement zu bekommen. :d_zwinker:

    Gruß

    ochpowi

  • Hallo,

    mein zuvor geschildertes Problem habe ich als Anfrage an das InEK gerichtet. Von dieser Seite habe ein Antwortschreiben mit nachfolgender Formulierung erhalten.

    Grundsätzlich ist nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. (...).
    Zur Klärung der Frage, ob K83.1 hier der korrekte Kode für den von Ihnen beschrieben Fall darstellt, dürfen wir Sie zuständigkeitshalber an das DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, http://www.dimdi.de , klassi@dimdi.de ) verweisen, dem die Herausgabe und die Weiterentwicklung der amtlichen Klassifikationen ICD-10 und OPS obliegt.

    Ein Folgeschreiben ans DIMDI erbrachte folgende Auskunft.

    Grundsätzlich ist nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. (...). Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Frage an das InEK: http://www.g-drg.de (...)! Zu der inhaltlichen Unterscheidung der Kodes möchten wir Sie bitten mit der entsprechenden medizinischen Fachgesellschaft das Problem zu klären.

    Sozusagen hier und da ein Statement von „offizieller Seite, dass für mich bedauerlicherweise nicht aussagekräftig ist.

    Somit werde ich mich mit dem Problem an die medizinischen Fachgesellschaft wenden.
    Eventuell kann mir ein Forumsmitstreiter einen entsprechenden Ansprechpartner nennen.
    Herzlichen Dank im Voraus.


    Gruß


    ochpowi

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe mich mit dem Problem an die medizinische Fachgesellschaft für Verdauungs-und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) gewandt.
    Nunmehr habe ich auf meine explizite Fragestellung eine weiterführende Antwort bekommen.
    Der Kodiervorschlag mit der Hauptdiagnose K83.1 und den Nebendiagnosen C25.7 und T85.5 ist korrekt.
    Gewissermaßen haben wir jetzt ein Statement von „offizieller Seite“, zumal DIMDI und InEK die Fachgesellschaft zur Problemklärung vorgeschlagen haben.


    Gruß


    ochpowi

  • Hallo, ochpowi!

    Dagegen kann ich nun auch nicht mehr anstänkern. :d_zwinker:

    Danke, dass Sie hier für Klärung gesorgt haben.
    Vielleicht werden die Kodierrichtlinien zukünftig etwas klarer formuliert.