Hallo Forum,
ich habe mal eine Frage, deren Lösung ich leider bisher noch nicht gefunden habe.
Patient wird im Krhs operiert und die OP muss aus medizinischen Gründen abgebrochen werden.
Daraufhin wird der Patient nach einer Stabilisierung entlassen und innerhalb der OGVWD zur eigentlichen OP wieder aufgenommen.
Meines Erachtens nach handelt es sich hier um eine Wiederaufnahme wegen Komplikationen? Allerdings bin ich mir auch nicht wirklich sicher, da die eigentliche Komplikation ja während des ersten Aufenthaltes auftrat.
Für eine Fallzusammenführung spricht m.E., dass der zweite Aufenthalt nur notwendig wurde, da die erste Behandlung wg. Komplikationen abgebrochen wurde.
Kann mir jemand helfen was denn nun richtig ist??? :sterne:
Vielen Dank