Z83.3 doch bei Neugeborenen

  • Hallo Herr Achenbach, Hallo rohmann,

    bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich an einer Wörterbuch-gestützten Exegese von Klassifikationstexten nicht beteilige, da ich hierin keinen praktischen Sinn erkennen kann. Sie beide müssen ja auch nicht mich überzeugen, sondern den MDK... und hierbei sind Stellungnahmen von DIMDI und Fachgesellschaften erfahrungsgemäß wirkungsvoller als der Einsatz von Amateur-Germanistik. :d_zwinker:

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    Sie haben schon recht, das ist irgendwo schon abstrus. Aber genau auf dieser Ebene befindet sich manchmal auch die Diskussion mit dem MDK. Ich habe ein konkretes Gutachten aus diesem Jahr auf dem Tisch, wo der MDK einen allgemeinsprachlichen Begriff anders auslegte und genau deshalb zu einem anderen Ergebnis kommt.

    Trotzdem stellt sich für mich immer noch die Frage, wann denn Ziffern aus Z83 überhaupt kodierfähig sind. Machen Sie keinen Aufwand, werden sie logischerweise nicht kodiert. Machen Sie aber Aufwand (der ja aufgrund der Ziffer nur diagnostischer Aufwand sein kann), dann dürfen Sie nicht kodiert werden. Diesen Widerspruch kann ich noch nicht auflösen.

    MfG,
    M. Achenbach

  • Hallo Herr Achenbach,

    genau da ist das Problem. Die sprachliche Auslegung der Systematik führt öfter dazu, dass der MDK Kodes nicht anerkennt. Deshalb das Hinzuziehen von Wörterbüchern, Herr Hollerbach - und sicher abstrus aber leider erlösrelevant.
    Herr Achenbach der Widerspruch ist eigentlich keiner, denn dass diagnostischer Aufwand besteht, um ein gesundheitliches Risiko zu überprüfen, bestreitet auch der MDK nicht (jedenfalls nicht bei uns). Es sind nur wieder Auslegungsprobleme, hier: O-Diagnosen (Zustände)
    wären keine Zustände aus E10-E14, da E exkl. O, (siehe Forum-Diskussion um P 70.-).

    Wahrscheinlich führt kein Weg daran vorbei, hier übergeordnete Stellen zu involvieren.

    Quintessenz der Diskussion bleibt für mich:

    Neugeborenenstation: Baby belastet durch das Risiko mütterlichen Diabetes
    H Z83.3
    N Z38.0

    Nicht Z03.8, da es hier ein belegtes familienanamnestisches Risiko als Anzeichen/Symptom gibt, auch wenn die Kinder asymptomatisch sind, und ein spezifischer Kode hier Z83.3 zur Verfügung steht.
    Und nicht Z13.1, da die Kinder nicht (nur) auf Diabetes mellitus untersucht werden.

    Kinderklinik: Baby belastet durch das Risiko mütterlichen Diabetes mit Hypoglykämie (passager)
    H P70.4 Aufwand: Glukoseinfusion (Zustand aus E10-E14 aber spezifiziert da Neugeborenenkode)

    N Z83.3 Aufwand: Diagnostik wegen des bestehenden Gesundheitsrisikos.

    Bis jetzt überzeugt mich noch kein Argument, das dagegen spricht.

    MfG
    Rohmann

  • Hallo, Herr Achenbach,
    sicher hilft uns diese Stellungnahme von Dr.Fiori weiter.
    werde mich ans DIMDI wenden!

    Zitat Dr. Fiori, DRG Research Group, Münster

    Re: Z 83.3 bei Neugeborenen NEU
    geschrieben von: Fiori (IP bekannt)
    Datum: 23.05.06 16:07


    Sehr geehrte(r) Frau/Herr Rohmann,

    es stellt sich natürlich die Frage nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Ist dieser allerdings angefallen und dokumentiert, würde ich, ohne dass Symptome vorgelegen haben, die Z83.3 als den am besten passenden Kode erachten. Ein Hinweis unter dem Kode, der in diesem Fall lediglich auf die Diabeteskodes des ICD-Kapitel IV verweist, ist in keiner Weise umfassend zu interpretieren, d.h. nur dass die Kodes der Kategorie O24 nicht aufgeführt sind, bedeutet nicht, dass der Kode zur Beschreibung nicht heranzuziehen ist.

    Sollten sie Probleme mit dem MDK haben, empfehle ich Ihnen hierzu eine Stellungnahme des DIMDI einzuholen.

    Zum Verständnis des \"Exklusivums\" hat das DIMDI bereits mehrfach veröffentlicht. Es ist damit keineswegs immer ein \"entweder oder\" gemeint, sondern häufig auch ein sowohl als auch notwendig. Bei der Kategorie O24 und der Gruppe E10-14 würde ich allerdings das Exklusivum als \"Entweder oder\" interpretieren.

    mfg
    W.Fiori
    Zitat MedCo Uni-Klinik Münster

  • Liebe Kollegen,
    ich möchte das Thema nochmals aufgreifen, da auch aktuell immer wieder Diskussionen mit dem MDK zu diesem Thema stattfinden. Ich habe daher eine Anfrage an das DIMDI gestellt und auch eine Antwort erhalten, die ich dem Forum nicht vorenthalten möchte:
    Frage:
    Sehr geehrtes DIMDI- Team,
    wie sind die Hinweistexte des ICD-10-GM Systematisches Verzeichnis zu verstehen?
    Beipiel:
    Z83.3 Diabetes mellitus in der Familienanamnese Zustände, klassifizierbar unter E10-E14 Kann ich bei einem Neugeborenen einer Mutter mit Gestationsdiabetes (ICD O24.4) aufgrund dieses Hinweistextes nicht verschlüsseln?
    Für Ihre kompetente Klarstellung bedanke ich mich vorab.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jörg Frings

    Antwort des DIMDI
    Sehr geehrter Herr Frings,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
    Die Texte sind sog. Hinweistexte oder auch Inklusiva. D.h., in Ihrem konkreten Fall, dass sich die Schlüsselnummer Z83.3 auf die E10-E14 bezieht. Z83.3 ist aus klassifikatorischer Sicht somit nicht für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt geeignet, wenn E10 - E14 nicht zutreffen.
    ....
    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag
    Ihr Klassi-Team


    Damit dürfte die Z83.3 dann wieder nicht kodiert werden- oder muß man das DIMDI mal deutlich auf diese offensichtliche \"Lücke\" im Katalogtext hinweisen und auf Nachbesserung drängen?

    Viele Grüße aus Stolberg
    Jörg Frings

    J. Frings
    Medizincontrolling
    Bethlehem-Krankenhaus Stolberg

  • Hallo und einen wunderschönen guten Tag Herr Frings,
    seit Oktober letztes Jahres kodierte ich bei solchen NG als HDz83.3 und ND z38.0
    Bis jetzt hatte ich damit keine Probleme aber wie ich sehe nach der Antwort von DIMDI die Kodierung war nicht korrekt , obwohl ich den Beispiel bei einem Vortrag von einem sehr bekannten und anerkanntem Medizincontroller erfuhr.
    Darf ich frage , was/wie kodieren Sie denn die NG von diab.Müttern ???
    Gruß
    Eva Gensle
    Konstanz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das Problem des ICD-Hinweises ist bekannt, wird aber für 2009 gelöst. Dann wird auch der entsprechende O-Kode aufgeführt.
    Die von Ihnen beschriebene Kodierung ( wer auch immer der Med.controller war, der da etwas drüber gesagt hat :) ) würde ich auf alle Fälle so weiter führen. Letztlich ist es auch die einzig sinnvolle.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Frau Gensle, Hallo Herr Selter,

    auch bei uns kodieren wir diese Kinder (bei entsprechend betriebenem Screening- Aufwand: siehe dazu auch AWMF- Leitlinie \"Betreuung von Neugeborenen diabetischer Mütter\" Nr. 24/006) mit Z83.3 als HD und Z38.0 als ND. Leider wird inzwischen fast jeder dieser Fälle geprüft und von den MDK- Gutachtern mit dem Hinweis auf das Exklusivum im ICD- Katalog abgeschmettert. Im Moment akzeptiere ich diese Kürzungen zähneknirschend mit dem Hinweis, daß das unter Vorbehalt erfolgt und diese Fälle nach Klarstellung im Katalog (da macht mir die Rückmeldung des Kollegen Selter natürlich Hoffnung :biggrin: ) von mir erneut korrigiert und nachberechnet werden.
    Danke an Herrn Selter, daß er das Thema nochmals aufgegriffen hat.

    Viele Grüße aus Stolberg

    Jörg Frings

    J. Frings
    Medizincontrolling
    Bethlehem-Krankenhaus Stolberg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier also die Ergänzung in der Vorabversion der ICD 2009:

    Z83.3 Diabetes mellitus in der Familienanamnese
    Zustände, klassifizierbar unter E10-E14, O24

  • Hallo Herr Selter,

    das sind ja mal gute Nachrichten (soweit hatte ich mich mit den Vorab-Versionen noch nicht beschäftigt). Sobald die endgültige Version raus ist, werde ich dann alle Fälle die bisher vom MDK mit dieser Begründung gekürzt wurden nochmal aufmachen und neu berechnen. Ich empfehle das auch ausdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen. Sofern die eigene Argumentation in der Vergangenheit schlüssig war, kann man mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, das die Sozialgerichte diese Änderung auch rückwirkend für Fälle vor 2008 als Klarstellung seitens des DIMDI akzeptieren werden (zumindest ist in der Vergangenheit überwiegend so geurteilt worden).

    Nochmals danke für die Info!

    Viele Grüße aus Stolberg

    J. Frings
    Medizincontrolling
    Bethlehem-Krankenhaus Stolberg