MDK lehnt E87.6 ab.

  • Hallo Forum,
    eine Pat. entwickelt im Laufe des st. Aufenthaltes eine Hypokaliämie.
    Bei Aufnahme lag der Wert im Referenzbereich. Die Pat. hat ihre häusliche Medikation im Rahmen einer Herzinsuffizienz hier weiter erhalten - einschließlich Lasix.
    Nun kam es zur Hypokaliämie mit einem Wert von 3,4.
    Ales therpeutische Konsequenz - Kalium.
    Die E87.6 triggert von I51Z auf I08Z.

    MDK-Urteil / Zitat: Bei Aufnahme normales Kalium, Hypokaliämie selbst erzeugt, einzelner Laborwert 3,4.

    Das ist erst einmal eine Festellung, wo liegt hier aber die
    Begründung für meine angebliche Fehlkodierung?

    Für mich erfüllt die E87.6 die ND-Definition und ist somit auch zu kodieren.
    Gibt es andere Meinungen?
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,

    was für eine schöne neue Begründung. Es ist nicht in den Kodierrichtlinien beschrieben, dass keine \"selbst erzeugten\" Nebendiagnosen kodiert werden dürften. Dann dürfte ja auch keine Komplikation kodiert werden - wofür hätten wir denn dann die ganzen schönen ICD´s und die dazugehörigen Kodierrichtlinien! Da eine Hypokaliämie vorlag und sie behandelt wurde, durfte sie auch kodiert werden.
    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

  • Hallo Herr Schrader,

    es ist doch erstaunlich, was der MDK sich ausdenken kann. Ich gehe mit Frau Bauer völlig konform.
    Ich frage mich nur ob noch jemand glaubt, dass der MDK nur seinem ärztlichen Gewissen verpflichtet ist. Bei solchen Beispielen kann man nur zweifeln.
    Vielleicht kennen wir nicht alle Fakten, aber so wie es von Ihnen geschildert wird, wäre ein Beitrag eines MDK Kollegen, gern auch Kollegin, interessant.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Zitat


    Original von phlox:
    Vielleicht kennen wir nicht alle Fakten, aber so wie es von Ihnen geschildert wird, wäre ein Beitrag eines MDK Kollegen, gern auch Kollegin, interessant.
    Mfg

    Guten Morgen,Dr. Neiser,

    in diesem Fall beschäftige ich mich mittlerweile mit der 2. Ablehnung der E87.6.

    Die 1. Ablehnung der E87.6 wurde mit folgender Begründung abgelehnt - ich zitiere:

    Nach nochmaliger Prüfung durch den MDK (Ort) die ND E87.6 nicht dokumentiert ist. Der Normalwert ist nicht bekannt.

    Schon der Satzbau gibt mir zu denken.

    Gruß,
    B. Schrader

  • Guten Morgen,

    m.E. ist der Normalwert auch nicht entscheidend. Wichtig ist nur das Aufwand betrieben worden ist (natürlich nicht nur Kontrolle).

    phlox
    Die Aussage:
    [c=red]Die Ärzte des Medizinischen Dienstes sind
    bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen
    Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen
    unterworfen.[/code]
    und
    [c=red]Sie sind nicht berechtigt, in die ärztliche
    Behandlung einzugreifen.[/code]

    Glaube ich schon lange nicht mehr!!

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Forum,

    um eine Kodierung der Hypokaliämie durchführen zu können, muß erst mal ein pathologischer Wert vorliegen und danach eine Behandlung eingeleitet werden.
    Eine Behandlung ohne konkret vorliegender Diagnose ist etwas fragwürdig.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Zitat


    Original von Mikka:
    Hallo Forum,

    um eine Kodierung der Hypokaliämie durchführen zu können, muß erst mal ein pathologischer Wert vorliegen und danach eine Behandlung eingeleitet werden.
    Eine Behandlung ohne konkret vorliegender Diagnose ist etwas fragwürdig.

    Hallo Mikka,
    ... und das ist hier nicht der Fall?
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,

    wurde vorhin leider gestört und musste abbrechen und habe auf Einfügen gedrückt.
    In Ihrem konkreten Fall ist die Voraussetzung für die Kodierung allerdings erfüllt und ich sehe hier auch keinen Grund gegenüber dem MDK einzuknicken.
    Bleiben Sie bei Ihrem Standpunkt bis zur Endkonsequenz!
    Auch Kollegen des MDK können irren....

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Forum,
    ich möchte noch einmal auf die E87.6 eingehen.
    Wir haben die KK nun ein letztes Mal um Begleichung der Rechnung gebeten - Termin war der 08.06.2006.
    Bis heute keine Reaktion auf unser Schreiben.
    Ich hätte gerne gewusst , wie ich nun weiter vorgehen soll/kann/muss.
    Mein Chef unterstützt das Mahnverfahren.
    Setzt das Mahnverfahren eine weitere Zahlungsaufforderung unserseits voraus?

    Übrigens gibt es noch einen zweiten Fall - ähnlich gelagert.
    ND R32, MDK -Anfrage von uns in 09/2005 beantwortet. Bis heute kein Gutachten eingangen. Schriftliche Anfrage blieb ebenfalls unbeantwortet.
    Offener Betrag: 1.700,00 Euro.
    Selbe KK!
    Ich habe da keine Erfahrung im Umgang mit Verhaltensweisen dieser Art.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,

    fragen Sie einen Juristen Ihres Vertrauens bezüglich der Folgen eines Mahnverfahrens.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Mahnverfahren nicht wirklich zum Ziel führt.
    Ich würde in diesem Falle die Krankenkasse letztmalig mit Fristsetzung und Zinsforderung auffordern den ausstehenden Betrag zu begleichen. Gleichzeitige Mitteilung das im Falle der Fristverstreichung Zahlungsklage eingereicht wird.
    Dieses würde ich natürlich dann auch machen.
    Häufig wird bereits auf die Androhung einer Zahlungsklage der ausstehende Betrag gezahlt. Die Zinsen werden in der Regel nicht gezahlt. Sie müssen sich dann überlegen ob die i.d.R. niedrigen Summen dann noch denn Aufwand rechtfertigen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)