Liebes Forum,
mich beschäftigt eine (so denke ich) spezielle Fallkonstellation:
Ein Patient mit Tossy-III Schulter-Gelenks-Fraktur kommt zur arthroskopischen Fixation und Cerclage. Postoperativ besteht ein diskreter Claviculahochstand. Mit dem Patienten wurde die Möglichkeit einer offenen Reposition besprochen. Er erbat sich Bedenkzeit. Es erfolgte die Entlassung.
Aufnahme nach einigen Tagen zur offenen Reposition.
Wir haben hier zunächst zwei Fälle aus der gleichen Partition mit zwei verschiedenen Basis-DRGs.
Fallzusammenführung, ja oder nein?
A) Aus orthopädischer Sicht hat hier eine elektive Behandlungsoptimierung stattgefunden. Die offene Reposition war nicht zwingend durchzuführen. Den Claviculahochstand hätte man theoretisch auch belassen können.
B) Aus Sicht des MDK liegt hier eine Komplikation vor, die in direktem Zusammenhang zu der Leistung des Voraufenthaltes steht. Die arthroskopische OP sei im Ergebnis nicht optimal gewesen. Daher sei die offene Reposition erforderlich geworden und die Fälle wären zusammenzuführen.
C) Aus Sicht der Kasse ist die Zweit zwischen Demissio und Wiederaufnahme als Beurlaubung anzusehen, da die Behandlung noch nicht abgeschlossen war.
Wer hat jetzt recht?
Ich plädiere mit Leidenschaft für Lösung A, halte jedoch die Argumentation des MDK dahingehend für nachvollziehbar als medizinische Argumente bei der Komplikationsdiskussion ja zunehmend erfolgreich ausgeblendet werden.
Zur C sage ich erst mal nichts.
Über rege Meinungsäußerung würde ich mich freuen.
Vielen Dank!
Grüße
medcoinfo