HD bei Bronchial-Ca und Strahlentherapie

  • Hallo Forum,

    folgender Fall: Ein Patient wird mit bekannter Knochenmetastase an der HWS aufgenommen zur Suche des bis dahin unbekannten Primärtumors. Durch die Diagnostik wird ein Bronchialkarzinom als Primärtumor ermittelt. Anschließend erfolgt nach neurochirurgischem Konsil die Verlegung in die Strahlentherapie zur Bestrahlung der HWS-Metastase. Auch vom Beschwerdebild her stand die Metastase im Vordergrund (starke Schmerzen, schmerztherapeutisches Konsil etc.).
    Meine Frage: HD C34.1 (Bronchialkarzinom) oder C79.5 (Knochenmetastase)? Kodierrichtlinie 0213d greift hier m.E. nicht, da der Patient nicht primär zur Bestrahlung aufgenommen wurde.

    Zusätzlich ein weiterer Fall: Identische Vorgeschichte. Zusätzlich zur Bestrahlung wird eine systemische Chemotherapie durchgeführt. Ergeben sich hierzu abweichende Meinungen?

    Vielen Dank für Hinweise.

    Gruß,
    A. Bongartz

  • Hallo Herr Bongartz,

    :d_gutefrage:

    Aufnahme wegen Metastase: HD 79.5

    Wegen des gefundenen Primarius konkurrieren zwei HD. Hier greift die DKR 002d, wonach wenn zwei oder mehr HD vorliegen, vom Arzt diejenige ausgewählt wird, welche den höheren Ressourcenverbrauch verursacht hat.
    dies dürfte die Bestrahlung sein. Somit HD 79.5

    jemand anderer Meinung?

    merguet

  • Hallo und Guten Tag
    zu dem zusätzlichen Fall:
    \" Erfolgt die Aufnahme primär zur systemischen Chemotherapie oder Strahlentherapie des Primärtumors und / oder der Metastase, ist das Malignom als HD anzugeben.Erfolgt die Aufnahme zur systemichen Chemotherapie und ist ausnahmsweise der Primärtumor nicht bekannt, wird die Metastase zur Hauptdiagnose\".
    Viele Grüße

  • Hallo Herr Bongartz,

    wenn ich Sie richtig verstehe, wurde der Pat. zur Diagnostik bzgl. des noch unbekannten Primärtumors aufgenommen. Dieser konnte nun eruiert werden. Die Veranlassung des stationären Aufenthaltes war also die Suche nach dem Primärtumor. Daher ist nach D002d DKR hier auch der Primärtumor die HD.

    MfG

    H.Fey

  • Hallo Forum,

    noch als Ergänzung: Wir hatten -nach der Diskussion hier- ursprünglich die Knochenmetastase (C79.5)als HD gewählt. Mittlerweile war der Fall beim MDK zur Begutachtung. Wie bereits von HeFe argumentiert, sieht der MDK das Bronchialkarzinom (C34.1) als HD.

    Natürlich geht in diesem Fall der Erlös ordentlich in den Keller, da genau 9 Bestrahlungen durchgeführt wurden (E09Z statt I39Z).

    Viele Grüße,
    Andreas Bongartz