Hallo Forum!
Ich würde gern Eure Meinung zu folgenden Fall hören bzw. lesen.
Ein 37-jähriger Patient wird nach einem Arbeitsunfall mit Commotio stationär aufgenommen. Er bleibt zur CC-Überwachung 2 Tage stationär.
Nun bekomm ich von der BG einen Brief mit folgender Stellungnahme:
\"Nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie wird eine stationäre Überwachung nur bei Patienten mit unfallunaghängien Besonderheiten für notwendig erachtet. Hierunter fallen das Alter über 65 Jahre, die Einnahme von blutgerinnungshemmenden Mitteln bzw. bekannte Gerinnungsstörungen, auch z. B. der Verdacht auf Schädelfraktur.\"
Ich bin der Meinung das ein Patient mit CC sehr wohl eine stationäre Überwachung angebracht ist, egal wie alt oder ob er noch zusätzliche Krankheiten mit sich bringt. Diese Meinung wurde mir auch von einem MDK bestätigt. Was meint Ihr dazu?
Die BG will nur einen Tag zahlen, im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Vielen Dank für Eure Antworten bzw. Meinungen im Voraus
Grüße Kathrin Weihs