Commotio - ein Tag stationär?

  • Hallo Forum!

    Ich würde gern Eure Meinung zu folgenden Fall hören bzw. lesen.
    Ein 37-jähriger Patient wird nach einem Arbeitsunfall mit Commotio stationär aufgenommen. Er bleibt zur CC-Überwachung 2 Tage stationär.

    Nun bekomm ich von der BG einen Brief mit folgender Stellungnahme:

    \"Nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie wird eine stationäre Überwachung nur bei Patienten mit unfallunaghängien Besonderheiten für notwendig erachtet. Hierunter fallen das Alter über 65 Jahre, die Einnahme von blutgerinnungshemmenden Mitteln bzw. bekannte Gerinnungsstörungen, auch z. B. der Verdacht auf Schädelfraktur.\"

    Ich bin der Meinung das ein Patient mit CC sehr wohl eine stationäre Überwachung angebracht ist, egal wie alt oder ob er noch zusätzliche Krankheiten mit sich bringt. Diese Meinung wurde mir auch von einem MDK bestätigt. Was meint Ihr dazu?
    Die BG will nur einen Tag zahlen, im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot.

    Vielen Dank für Eure Antworten bzw. Meinungen im Voraus
    Grüße Kathrin Weihs

  • Hallo Frau Weihs,

    unsere Erfahrung in diesen Fällen: MDK-seits wird in BaWü grundsätzlich nur eine 24-stündige stationäre Beobachtung als Notwendig angesehen. Es sei denn, dass Sie im besonderen Einzelfall eine intensivere Überwachungspflicht geltend machen, die dann wiederum über eine engmaschige Kontrolle der Vitalparameter dokumentiert werden muss.

    Insofern ist die Forderung der BG hier nicht überraschend. Die etwas haarsträubende Formulierung sollte wohl den gereichten kleinen Finger als Hand erscheinen lassen. :)

    Grüße aus Mannheim

    Thomas Walter
    Medizincontrolling
    Universitätsklinikum Mannheim

  • Hallo,

    ich stimme Herrn Walter zu: 24-stündige Überwachung bei Commotio \"normal\". Wenn länger, dann mit expliziter Begründung und Dokumentation der engmaschigen neurologischen Überwachung und Niederschrift der Symptomatik.

    T. Flöser

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,


    Zitat


    Original von Weihs_Kathrin:

    Nun bekomm ich von der BG einen Brief mit folgender Stellungnahme:

    \"Nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie wird eine stationäre Überwachung nur bei Patienten mit unfallunaghängien Besonderheiten für notwendig erachtet. ….


    1) Leitlinien sind keine Richtlinien!!!

    Leitlinien sind Entscheidungshilfen, von denen in begründeten Einzelfällen auch abgewichen werden kann.


    2)
    „Der D-Arzt stellt sicher, dass der Verletzte nach einem Arbeitsunfall schnellstmöglich

    die beste

    Heilbehandlung erhält. Aufgrund des erhobenen Befundes entscheidet er, ob die weitere Behandlung durch ihn selbst oder durch einen Kassenarzt erfolgen soll.

    In jedem Fall informiert er unverzüglich die Berufsgenossenschaft, die die Behandlungskosten übernimmt und gleichzeitig prüft, welche Leistungen dem Versicherten darüber hinaus zustehen.“



    http://www.bgbau.de/d/pages/service/d_aerzte/index.html


    Frage: Können Sie begründen, dass Sie beste Behandlung durchgeführt haben und das Wirtschaftlichkeitsgebot eingehalten haben?


    Gruß

    E Rembs