Z04.8 oder Z03.5

  • Guten Morgen,
    ich brauche Hilfe bei folgendem Kodierproblem.
    Pat. kommt mit Vd. a. AV-Block III°. Dies hat sich allerdings nicht bestätigt. Weitere Diagnosen gibt es nicht.
    Ich habe mit Z04.8 (Untersuchung und Beobachtung aus sonstigen näher bez. Gründen) kodiert. Die Krankenkasse fordert nun Z03.5.(Beobachtung und Verdacht auf kardiovasculäre Krankheiten. An diesen Kode hatte ich auch kurzfristig gedacht. Meine Überlegung war allerdings, da kardiovasculär zusammen geschrieben ist und kein Strich, kein und, kein oder usw. steht, dass es sich nur auf die Herzkranzgefäße bezieht. Da ein AV block damit nichts zu tun hat, mich dagegen entschieden. Hat die KK Recht?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Mit freundlichen Grüßen
    M. Kunze

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    es lagen bestimmt irgendwelche Symptome vor, die diesen Verdacht bedingten. Wenn dem so ist ( warum sollte man sonst überhaupt auf die Idee kommen? ), ist ein Symptom als HD zu kodieren. Dies geht eindeutig aus der DKR D002d, Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen, hervor ( gilt auch für Kodes aus Z04.-, siehe ICD-Systematik ).
    Somit irren sie dann beide....

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo H. Selter,
    nein, es gab keine Symptome - wirklich nicht. Der Hausarzt hatte den verdacht gestellt.Hier wurde das EKG dann kontrolliert, 24 Std überwacht und es gab wirklich nichts anderes.
    Noch einmal die Frage: welcher Z-Kode ist richtig.

    Viele Grüße
    M. Kunze

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    der Hausarzt muss doch irgendwelche Symptome festgestellt haben? Wenn nicht, hätte ich als Klinik einige Fragen an ihn. Jemanden aus voller Gesundheit in die Klinik zu schicken, ohne jedes Symptom oder Hinweis auf die Verdachtsdiagnose, macht doch keinen Sinn, oder? Abgesehen davon, würde ich auch als Kasse dann Fragen an Ihre Klinik bezüglich Fehlbelegung stellen wollen.
    Zu Ihrer Frage:
    Wenn Sie sich mit dem Z03.5 Kode nicht anfreunden können, wäre dann Z03.8 zu wählen und nicht ein Kode aus Z04.

  • Hallo,
    also auch in der Praxis waren keine Symptome. Es wurde ein Routine EKG geschrieben und dann die Verdachtsdiagnose gestellt.
    Hier wurde ein erneutes EKG geschrieben der Pat. dann 24 Std am Monitor überwacht. Ob die Aufnahme gerechtfertigt war, ist jetzt nicht unbedingt meine Frage gewesen. Ganz allgemein ging es um das Wort\"kardiovasculär\".
    Die Z03.8 wäre eine Alternative.

    Aber unabhängig dieses Falls, wie ist der Z03.5 Kode denn gemeint? Nur auf die Koronargefäße bezogen oder auf alle möglichen Herzerkrankungen einschließlich Coronargefäße

    MfG
    M. Kunze

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    man muss nur lange genug fragen :d_zwinker:

    Zitat

    Original von Kunze:
    Es wurde ein Routine EKG geschrieben und dann die Verdachtsdiagnose gestellt.

    Hier war ja dann wohl etwas auffällig und man kann hier ganz prima DKR-konform einen Kode aus dem Kapitel \"Symptome\" ansetzten:

    R94.3 Abnorme Ergebnisse von kardiovaskulären Funktionsprüfungen (beinhaltet EKG). Mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass hier eine höhere DRG resultiert. Dass bei Ihnen die Kontrolle keine Auffälligkeiten mehr zeigt, spielt keine Rolle. Es stellt die Begründung für die Veranlassung der stationären Aufnahme dar. So sind auch die meisten Patienten nicht meht synkopal, wenn sie in der Klinik sind und dort die Abklärung stattfindet. Findet man dann keine Ursache ist die HD Synkope.

  • Hallo,
    da haben Sie Recht und damit kann ich gut leben. Das Beispiel mit der Synkope hat mich gut überzeugt.

    Vielen Dank
    Es tut immer wieder gut, hier eine passende Antwort zu bekommen.

    Gruß
    M. Kunze