Hallo Forum,
ich möchte mal versuchen, ein Problem darzustellen, dass auf den ersten Blick für jeden Betrachter (je nach Position) herrlich einfach zu lösen ist. Aber egal was man tut, einer ist immer unuzfrieden:
Ein Patient / eine Patientin wird wg. Tumor oder Tumorverdacht operiert, es wird Tumorgewebe entfernt und zur Histologie gegeben. Die Untersuchung dauert natürlich ein paar Tage, der Patient / die Patientin wird vor Eingang der Histologie entlassen. Nach Erhalt des Befundes wird eine neue Operation nötig. Die letztendliche Entscheidung zur erneuten Aufnahme erfolgt faktisch aber erst nach der ersten Entlassung.
Rein DRG-technisch liegt hier keine Wiederaufnahme vor, da weder die DRGs die einer Folge stehen (zwei verschiedene operative DRGs) noch eine Komplikation vorliegt.
Jetzt sagen die einen, das wäre Fall-Splitting und damit DRG-moralisch verwerflich, die anderen sagen, der erste Fall ist in sich geschlossen, da die medizinische Maßnahme bei Entlassung soweit beendet war und die erneute Aufnahme erst später organisiert wurde (neue Einweisung, Befund an Hausarzt, erneute OP-Aufklärung etc.)
Ich habe da so meine ganz persönlich Meinung zu diesem Problem, die ich aber noch nicht ganz veröffentlichen möchte (okay, die Tendenz ist wohl schon klar). Mich würden Meinungen und gern auch juristiche Argumente interessieren, um hier einen gangbaren Weg zu finden. Denn ein Patienten über eine unbestimmte Zeit zu beurlauben ist, kann ich aus der vielzitierten Äußerungen von Herrn Tuschen nicht herauslesen.
Ich freue mich eine rege Diskussion.
Gruß
ben-ch