Kodierung bei kombinierter Therapie Ca und Metastasen

  • Guten Tag!

    Wie würden Sie kodieren?

    Aufnahme mit Zunahme der Schmerzsymptomatik bei bekanntem, ossär und hepatisch metastasierten, Prostata-Ca. Z.n. TUR Prostata vor 3 Jahren, seinerzeit ohne weitere Chemotherapie, ohne Radiatio.

    Zunächst Optimierung der Schmerztherapie und gleichzeitige Überlegung (Konsil) einer oralen Chemotherapie.

    Einleitung der oralen Chemotherapie (Anwendung des Präparates zur Palliativbehandlung bei Prostata-Ca) und Radiatio der ossären Metastasen (Becken) im Verlauf der stat. KHB (ca. nach 1 Woche begonnen).

    Ohne die \"gegnerischen Parteien\" genauer zu benennen:

    -> Eine Meinung ist, die HD ist das Malignom, da es sich um einen Prozess des Prostata-Ca`s handelt und somit die DKR 0201d zuträfe.

    -> Die andere Meinung besagt, dass eine Behandlung von Primärtumor und Metastasen erfolgt sei und vor diesem Hintergrund DKR D002d zur Argumentation heranzuziehen ist (Ressourcenverbrauch; demnach HD die Metastasen).

    Wie beurteilen Sie die Sachlage?

    Vielen Dank für den Gedankenaustausch.

    [schild]myrules[/schild]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die D002d ist hier nicht zu berücksichtigen, da die Spezielle DKR diese aus dem Rennen nimmt! Auch bezüglich des Ressourcenverbrauchs muss man sie nicht bemühen, da dies explizit in der 201 d(e) beschrieben ist:
    Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Können Sie den Ressourcenverbrauch in diesem Sinne zuordnen?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    super schnelle Reaktion. Herzlichen Dank!

    Das Krankenhauses sieht den höchsten Ressourcenverbrauch durch die ossären Metastasen (HD = C79.5, Sek. bös. NB des Knochens).

    Die DKR 0201d besagt \"Erfolgt die Aufnahme sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen...\".
    Die Aufnahme ist aber aufgrund der Schmerzsymptomatik erfolgt.
    Die Behandlung von Primärtumor und Metastase erfolgte kombiniert erst im Verlauf der Behandlung (ca. nach 1 Woche). Zunächst erfolgte reine Schmerztherapie.

    Der Schmerz war der Grund für die Aufnahme. Die DKR 1806d besagt, dass \"...wegen Schmerzen im Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung behandelt wird, sind nur die durchgeführte Operation oder die schmerzverursachende Erkrankung zu kodieren\".

    Tja, die nächste Frage ist, ist die Ursache für den Schmerz der Primärtumor oder die Metastase?

    Fragen über Fragen...?

    [schild]myrules[/schild]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die DKR ist mir natürlich bekannt, steht aber im Gegensatz zur Aussage in der 0201d:
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird. Die zugrunde liegende Erkrankung ist als Nebendiagnose-Kode anzugeben.

    Da hier eben nicht nur das Symptom \"Schmerz\" behandelt wurde, bleibt es bei dem Ressourcenverbrauch und anschließende Zuordnung der HD. Inwiefern man hier über die u.U. gegensätzlich verstandenen Aussagen bis zum Abwinken diskutieren kann, ist eine andere Frage (wobei auch die 1806d \"ausschließlich Schmerz behandelt\" erwähnt). Nur würde ich mich hier eindeutig darauf beziehen, dass die Spezielle DKR für Kodierung von bösartigen Erkrankungen es explizit ausschließt, ein Symptom als HD zu nennen, wenn die zugrundeliegende Erkrankung behandelt wird.

    Aufnahme zur Schmerztherapie bei Metastasen, nur Schmerztherapie: Malignom = HD
    Aufnahme zur Schmerztherapie bei Metastasen, Schmerztherapie und Tumorbehandlung: Malignom = HD

  • Hallo
    Das Problem ist dass viele Patienten die mit Schmerzen aufgenommen werden im weiteren Verlauf ihrer Stationären Behandlung eine Chemo bekommen, weil sie jetzt gerade im Haus sind.
    Kommt jetzt ein Patient mit Hüftschmerzen bei Knochenmet. gebe ich dann die Hüftschmerzen an, auch wenn der Patient im weiteren Verlauf Chemo bekommt KDR 1806d ??
    Oder wähle ich dann tatsächlich die 0201d?? HD Primär CA?

    Gruß Attila

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Attila,

    ich habe diese Frage oben nach meiner Vorstellung beantwortet und kann hier nicht noch mehr zu sagen. Die 0201d(e) lässt das Symptom als HD nur zu, wenn es ausschließlich behandelt wurde. Dazu zählt selbstverständlich der Schmerz.

  • Hallo Attila,

    also die DKR 1806d besagt, kodiere die schmerzverursachende Krankheit, wenn diese bekannt ist. Wird der Patient speziell zur Schmerztherapie aufgenommen und wird ausschließlich der Schmerz behandelt, ist der Kode für die Lokalisation des Schmerzes anzugeben. Dies gilt auch für den Tumorschmerz. Desweiteren sagt diese DKR, dass in allen anderen Fällen von chronischem Schmerz die Erkrankung, die den Schmerz verursacht hat, als Hauptdiagnose anzugeben ist, soweit diese für die stationäre Behandlung verantwortlich war.

    Die DKR 0201e besagt wahnsinnig viel zu unterschiedlichen Sachlagen. Die Sachlage Aufnahme bei Schmerz UND weitere Therapie ist nicht explizit beschrieben. Eben nur die Darstellung Aufnahme wegen Symptomatik (z.B. Schmerz), zugrunde liegende Krankheit bekannt aber nicht therapiert, Symptom therapiert = Symptom HD.

    Fasst man diese Info`s zusammen im Zusammenhang mit einer Therapie von Schmerz und Malignom-/ Metastasenbehandlung, ist die schmerzverursachende Erkrankung als HD anzugeben = Malignom.

    Dies ist auch der Darstellung von Hr. Selter zu entnehmen.

    Freundliche Grüsse,

    [schild]myrules[/schild]

  • [quote]
    Original von myrules:
    Hallo Attila,

    also die DKR 1806d besagt, kodiere die schmerzverursachende Krankheit, wenn diese bekannt ist. Wird der Patient speziell zur Schmerztherapie aufgenommen und wird ausschließlich der Schmerz behandelt, ist der Kode für die Lokalisation des Schmerzes anzugeben. Dies gilt auch für den Tumorschmerz. Desweiteren sagt diese DKR, dass in allen anderen Fällen von chronischem Schmerz die Erkrankung, die den Schmerz verursacht hat, als Hauptdiagnose anzugeben ist, soweit diese für die stationäre Behandlung verantwortlich war.


    Hier habe ich das Beispiel 3 unerwähnt gelassen ( :rotwerd: ). Hier wird die Metastase als HD kodiert, das Malignom als ND.

    Möchte sich hierzu nochmal jemand äußern?

    Danke und Gruß

    [schild]myrules[/schild]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier wird die Aufnahme zur Behandlung der Metastasen dargestellt (\"nebenbei\" auch Schmerztherapie) und folgerichtig dann auch die HD zugeordnet. In Ihrem Beispiel wird Metastase und primäres Malignom behandelt, somit stellen wir also wieder die Frage nach dem Ressourcenaufwand. Die Formulierung des von Ihnen genannten Abschnitts und das Beispiel, ist an dieser Stelle als unglücklich zu bewerten. Ansonsten wäre eine nicht zu klärende, gegensätzliche Aussage in der DKR festzustellen. Ich schaue es mir noch genauer an, habe gerade nur keine Zeit.

  • Hier ist die Sachlage wirklich eindeutiger geregelt (HD: Primärtumor)
    als z. B. wenn Primärtumor und Metastasen vorliegen und gar keins davon
    behandelt wurde.
    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Wo bitte ist \"hier\"?
    Hier unterhalten wir uns nicht um nicht behandelte Primärtumoren und Metastasen, sondern um ein ganz anderes Thema. Was soll uns Ihre Aussage helfen?