- Offizieller Beitrag
Hallo,
Beschriebenes ist doch die Regel, nicht die Ausnahme. Wie in allen Bereichen des Lebens gibt es Qualitätsunterschiede. Ob das den Bäcker um die Ecke betrifft, bei dem die Brötchen besser schmecken, als bei dem anderen Bäcker oder die Autowerkstatt, die für teuer Geld gar nichts bewirkt, eine andere aber ruckzuck den Wagen für schmales Geld auf die Reihe bekommt...
Warum sollte es hier anders sein. Ich kann einige Gutachten von externen DRG-Begutachtungsfirmen nennen, die so grotesk waren, dass man sich fragt, welche Einstellkriterien zur Stellenbesetzung dort gegeben sind ( Sie müssen keine Ahnung haben, das reicht uns? ). Hatte gerade wieder so ein Gutachten im Auftrag einer PKV nachbegutachtet. Dort wurde von einer Klinik verlangt, 2 Fälle zusammenzulegen, da eine Wiederaufnahme bei gleicher HD erfolgte. Dass hier weder ein Partitionswechsel noch eine Komplikation innerhalb der oGVD oder gleiche Basis-DRG resultierte, war kein Grund, nicht die Zusammenlegung zu fordern (gleiche HD reicht da). Die geforderte DRG nach Zusammenlegung war dann konsequenterweise auch noch falsch. Abgesehen davon, wurde nicht ein Kodierfehler beanstandet (und da gab es einige).
Auf der anderen Seite sehe ich bei meinen Prüfungen auch Kliniken, die kodiertechnisch so fern von Gut und Böse sind, dass man nur dringend Schulungen anraten kann. Es wird diese Qualitätsunterschiede immer geben. Gäbe es sie nicht, wäre das ganze System einfacher, würden Einige von uns sich auch nach einem anderen Job umschauen müssen. So kann man dem dann noch eine positive Seite abgewinnen...