Dekubitus oder Hyperämie

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,


    Der Fall zeigt bekannte Probleme:


    1) Bedeutung der exakten Dokumentation (hier zusätzlich erforderlich: Fotodokumentation)

    2) „Märchenerzähler“ als Gutachter

    3) „kann nach hiesiger Auffassung...“ ist eine Meinungsäusserung, keine auf Fakten basierte Beurteilung

    4) Was antwortet wohl ein Gutachter, wenn Sie schreiben: kann nach hiesiger Auffassung über den ICD L89.1,- abgebildet werden???

    5) Wer und welche überprüfbaren Argumente verbergen sich hinter „hiesige Auffassung“?

    6) Eine reaktive Hyperämie ist hier gemäß Fallbeschreibung eine unspezifische Kodierung, wenn die Diagnose eindeutig gestellt, dokumentiert und gemäß DKR angegeben wird.

    7) Eine reaktive Hyperämie ist definiert als eine Durchblutungssteigerung nach kurzzeitiger Unterbrechung der Blutzufuhr. Nach der Fallschilderung liegt das hier aber nicht vor.


    Gruß

    E Rembs

  • Guten Morgen,

    mhollerbach
    M.E. kann es eine Verdachtsdiagnose Dekubitus geben. Ich kann natürlich versuchen div. Untersuchungen durchzuführen um andere Möglichkeiten (z.B. Hyperämie) auszuschließen, oder ich warte einfach ab bis sich ein Dekubitus Grad 2 entwickelt hat.
    Bei der Sepsis spiele Sie sicherlich auf die Kriterien ab, die nach verschiedensten Definitionen vorliegen müssen um von Sepsis zu sprechen. Leider ist es gerade bei der Sepsis so, dass die Kriterien häufig vom MDK nicht anerkannt werden. Über die „Hilfskrücke“ VERDACHTSDIAGNOSE konnte ich schon so manchen Fall „retten“. Gebe zu, nicht schön aber auch uns ist das „Hemd näher als die Hose“.
    Bezüglich Schwangerschaft: gilt hoffentlich nicht für Eileiterschwangerschaft.

    @ Rems
    Ihre Anmerkung zu exakten Dokumentation kann ich nachvollziehen aber nicht billigen. Ich gehe davon aus das wenn sich die Fachkräfte (Pflege u/od. Ärzte) für eine Diagnose entschieden haben, so sollte dieses auch akzeptiert werden.
    Wo soll es denn sonst noch hingehen? Komplette Videodokumentation des gesamten Aufenthaltes damit z.B. auch bewiesen ist das die Amputation des linken Armes bei einem Pat. zu Einschränkungen des täglichen Lebens geführt hat (Pflege musste Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme des Sonntagsbratens leisten)
    Ich gehe davon aus das der Anscheinsverdacht erschüttert werden muss.
    Natürlich habe ich von Vornherein bessere Karten wenn ich z.B. beim Dekubitus diese mit Fotodokumentation belegen kann.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo, zusammen

    ich würde in dem Fall nicht mit den Kodierregeln um eine Verdachtsdiagnose argumentieren. Hier taucht mal wieder das Problem der ungenügenden Beschreibung eines medizinischen Sachverhaltes auf.

    unter
    heißt es :

    \"Stadium I
    Die Epidermis ist noch nicht geschädigt. Es ist jedoch ein scharf umgrenzter roter Fleck zu erkennen. Dieser lässt sich nicht per Fingerdruck \"wegdrücken\" (\"Fingertest\"). Bei kontinuierlicher Druckentlastung verschwindet die Hautrötung nach einigen Stunden bis Tagen.\"

    Hat die Pflege den Verlauf beschrieben ? Wurde der Fingertest dokumentiert ?

    Wenn dies ausführlich beschrieben ist (was leider häufig nicht der Fall ist ), dann sollten sie auch fachliche Argumente haben, um die MDK-Auffassung zu widerlegen.

    Gruß

    AnMa

  • Hallo alle zusammen,

    da habe ich mit meinem kurzen Einwurf ja einen schönen Ball zum Rollen gebracht.

    Zur Klarstellung: Selbstverständlich bin auch ich der Meinung, das bei so einem Fall ein Dekubitus 1. Grades zu verschlüsseln ist !

    Und die \'reaktive Hyperämie\' ist doch eher zum :totlach:

    Ich habe nur mehrfach die Erfahrung bei Diskussionen mit KK\'s gemacht, das der Hinweis auf D008b das Verfahren verkürzen kann.
    D.h. selbst wenn hier das Vorliegen eines Dekubitus angezweifelt wird, der behandelnde Arzt hatte den Verdacht auf einen Dekubitus 1. Grades und es erfolgte die entsprechende Therapie. Darunter Besserung des Befundes. Damit liegt eine behandelte, nicht ausgeschlossene Verdachtsdiagnose vor, die vollkommen DKR-konform kodiert werden muss.
    Wie gesagt, als Argumentationshilfe.

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo allerseits,

    ich möchte noch einmal energisch dagegen protestieren, dass man bei fehlenden Belegen für eine Erkrankung einen \"Verdacht\" konstruiert, der dann eine Kodierung rechtfertigen soll - nach dem Motto: \"Wir hatten einen Aufwand, also wird sich doch wohl die passende Verdachtsdiagnose dafür (er-)finden lassen\".

    Um die Dimension noch mal klarzustellen: wenn ein Patient aufgrund seiner Klinik und erhöhter D-Dimere mit einem Heparin-Perfusor versorgt wird, die weiterführende Diagnostik aber keine Belege für Venenthrombose und Lungenembolie liefert, dann werden diese Erkrankungen auch nicht kodiert, da sie \"ausgeschlossen\" wurden. Wieso sollte dieses Vorgehen bei einer Hautrötung anders sein? Oder sollen wir zukünftig auf weitergehende Untersuchungen verzichten, um häufiger \"Verdachtsdiagnosen\" kodieren zu können?

    Wie können wir eine fachlich fundierte Begutachtung durch den MDK einfordern, wenn wir selbst nicht bereit sind, uns an sachlich begründete Kriterien zu halten? Dazu gehört für meine Begriffe auch die saubere Trennung zwischen Prophylaxe einer drohenden Erkrankung und Therapie einer bereits bestehenden (und zwar unabhängig davon, in wie viel Fällen diese Trickserei bereits zum Erfolg geführt hat)!

    Wie können wir von anderen die Einhaltung von Regeln einfordern, wenn wir selbst gar zu gern eine \"elastische\" Auslegung bevorzugen, sofern dies einen Erlöszuwachs verspricht?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    auch ich bin ein ausgesprochener Gegner von \'Tricksereien\' und stimme Ihren Ausführungen zu.
    Ich möchte \'mal so verbleiben:
    Ich meine prinzipiell ist auch immer eine bleibende Verdachtsdiagnose möglich und es kann sicher auch nicht in jedem Fall eine abschließende Diagnostik gefordert werden. Wenn die weiterführende Diagnostik jedoch nur in der Betrachtung des Befundes + \'Daumenprobe\' besteht, dann kann man wohl fordern, dass die Diagnose (oder der Ausschluß) \'erzwungen\' wird.

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle