Hallo Forumsmitglieder,
in den letzten Wochen hatte ich verstärkt Rückmeldungen aus Krankenhäusern, dass sich einzelne Krankenkassen weigern, ambulante Operationen, die im Rahmen einer Notfallversorgung erbracht worden sind, zu bezahlen. Typischerweise ging es hier um Frakturen.
Die Begründung hierzu ist immer die gleiche. Weil es so schön ist, zitiere ich aus einem Brief einer Krankenkasse an ein Krankenhaus: \"Leider gibt es noch keine abschließende Klärung, wie eine Abrechnung von Notfallbehandlungen im Rahmen einer ambulanten Operation nach § 115b SGB V erfolgen soll. Es gibt nach wie vor unterschiedliche Standpunkte aller Parteien. Nach unserer Rechtsauffassung sind Notfälle über die Kassenärztliche Vereinigung abzurechnen.\"
Nach meinung Auffassung ist hier § 115b SGB V Abs. 1 und Abs. 2 eindeutig, und die Spitzenverbände der Krankenkassen billigen in ihrem Vertragsleitfaden die Abrechnung von ambulanten Operationen im Notfall ebenfalls. Aber um diese juristischen Probleme geht es mir nicht.
Ich möchte vielmehr die Krankenhauspraktiker fragen, ob Sie mit den Krankenkassen vor Ort ebenfalls Probleme mit der Abrechnung hatten und wie diese gelöst worden sind.
Grüsse aus Düsseldorf
Matthias Offermanns