Ambulante Operationen und Notfallabrechnung

  • Hallo Forumsmitglieder,

    in den letzten Wochen hatte ich verstärkt Rückmeldungen aus Krankenhäusern, dass sich einzelne Krankenkassen weigern, ambulante Operationen, die im Rahmen einer Notfallversorgung erbracht worden sind, zu bezahlen. Typischerweise ging es hier um Frakturen.

    Die Begründung hierzu ist immer die gleiche. Weil es so schön ist, zitiere ich aus einem Brief einer Krankenkasse an ein Krankenhaus: \"Leider gibt es noch keine abschließende Klärung, wie eine Abrechnung von Notfallbehandlungen im Rahmen einer ambulanten Operation nach § 115b SGB V erfolgen soll. Es gibt nach wie vor unterschiedliche Standpunkte aller Parteien. Nach unserer Rechtsauffassung sind Notfälle über die Kassenärztliche Vereinigung abzurechnen.\"

    Nach meinung Auffassung ist hier § 115b SGB V Abs. 1 und Abs. 2 eindeutig, und die Spitzenverbände der Krankenkassen billigen in ihrem Vertragsleitfaden die Abrechnung von ambulanten Operationen im Notfall ebenfalls. Aber um diese juristischen Probleme geht es mir nicht.

    Ich möchte vielmehr die Krankenhauspraktiker fragen, ob Sie mit den Krankenkassen vor Ort ebenfalls Probleme mit der Abrechnung hatten und wie diese gelöst worden sind.


    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Hallo Herr Offermanns,

    wir hatten damit bisher keine Probleme. Ansonsten würde ich freundlich darauf hinweisen, dass die erbrachten Leistungen deutlich über den Rahmen einer über die KV abrechenbaren Notfallbehandlung hinausgehen und eine stationäre Abrechnung anbieten. Ich kann auch dumm kommen...

    Gruß, J. Helling

    PS: Glauben wir alle fest an den neuen Vertrag zum §115b und dass all unsere Fragen erhört und beantwortet werden...

  • Hallo Herr Offermanns,
    ich hatte am 29.06. eine Frage zu einer solchen Fraktur-Notfall-Geschichte ins Forum gestellt. Nach einem Tipp von Ihnen (Vertragsleitfaden) hatte ich einen entsprechenden Brief an die große grüne Kasse geschrieben. Auszug:
    Im Vertragsleitfaden.... finden sich folgende Protokollnotizen:
    Zu §2 Satz 2 und 3: \"Ohne Überweisungsschein, z. B. bei NOTFALLBEHANDLUNG (FRAKTUREN, Wundversorgungen, SOWEIT IM KATALOG ENTHALTEN) ist die Mitgliedschaft .....\" zu belegen und die Notfallgebühr zu erheben.
    Zu §3: \"Ein Krankenhaus kann immer dann gemäß §115 abrechnen, wenn der Eingriff im Katalog enthalten ist und die Bestimmungen des Vertrags eingehalten werden.\"
    Die Recnung wurde in der Zwischenzeit bezahlt!
    Weitere Fälle sind bei uns nicht aufgetaucht.
    MfG
    Erika Bier

  • Hallo Herr Offermanns!

    Die Situation haben wir auch öfter. Einige Kassen machen gar keine Probleme, andere hängen sich an Ziffer auf, die am Operationstag nicht nebeneinander berechnet werden dürfen. Leider kann man bei einem Notfall in den seltensten Fällen Voruntersuchungen vor dem \"Unfallgeschehen\" durchführen.
    Das sehen einige Kassen wohl anders. Vielleicht gibt es ja auch irgendwo geplante Schulterluxationen oder ähnliches.

    Bin an weiteren Informationen zu diesem Thema auch sehr interessiert, da mir bei diesen Fällen oft die Worte fehlen.

    Mit freundlichen Grüßen aus der Pfalz

    MfG Angela Knutzen

  • Hallo Herr Offermanns,

    dieses Problem haben wir mit einer Krankenkasse und konnte leider trotz Verweis auf den
    Leitfaden der Krankenkassen und Vertrag zum amb. Operieren nicht gelöst werden.
    Die Kasse teilte uns mit, dass diese Thema vor Gericht geklärt wird.
    (Sozialgericht Köln, AZ: S 19 KR 49/05)

    Freundliche Grüße aus Neuss
    cstracke

  • Guten Tag,

    auch wenn ich hier ein altes Thema ansprechen - hat jemand Informationen, ob das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist (kann unter dem Aktenzeichen nichts finden). Wir haben leider immer noch einige unbezahlte Fälle- sind wir die einzigen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Burmeister