• Hallo Forum, hallo Herr Jacobs,

    <CJacobs>
    Das ist ja doch etwas mehr als die 2490€, die sich aus den IMC Daten und den deutschen RGs ergeben. Wie ist diese Zahl 2900 denn entstanden?
    <CJacobs>

    Der Wert von 2.900 € ist der bei der Erstkalkulation ermittelte Basisfallwert.
    Leider kann ich Ihnen die Infoquelle aber nicht nennen, da die Höhe des in der Kalkulation ermittelten Basisfallwertes z.Z. noch nicht öffentlich gemacht werden darf. Auch das INEK darf den exakten Fallwert nicht "verraten".
    Im Abschlussbericht von 3M wird laut Aussage eines INEK Mitarbeiters der exakte Basisfallwert aber genannt werden.
    Allerdings bestätigt auch das INEK, dass der Wert "relativ hoch ist".
    Sorry für die ausweichende Antwort.

    mfg
    T. Kräplin (Universitätsklinikum Jena)

  • Guten Morgen, hallo Herr Kräplin,

    <tkraeplin>
    Der Wert von 2.900 € ist der bei der Erstkalkulation ermittelte Basisfallwert [...] da die Höhe des in der Kalkulation ermittelten Basisfallwertes z.Z. noch nicht öffentlich gemacht werden darf.
    </tkraeplin>

    ??? Wie würden Sie nennen, was Sie da gerade gemacht haben ???

    Ich nenne das: Öffentlich machen. Vielen Dank dafür.

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von TKraeplin:
    Hallo Forum, hallo Herr Jacobs,

    <Leider kann ich Ihnen die Infoquelle aber nicht nennen, da die Höhe des in der Kalkulation ermittelten Basisfallwertes z.Z. noch nicht öffentlich gemacht werden darf. Auch das INEK darf den exakten Fallwert nicht "verraten".
    mfg
    T. Kräplin (Universitätsklinikum Jena)


    Hallo Herr Kraeplin,
    erlauben Sie eine Anschlußfrage

    Warum darf der Basisfallwert noch nicht öffentlich gemacht werden?

    Gruß

    E.Rembs
    Bochum

  • Hallo Herr Rems,

    >Warum darf der Basisfallwert noch nicht öffentlich gemacht werden?
    >

    Das verstehe ich auch nicht, diese Auskunft wurde mir aber vorhin nochmal von der INEK telefonisch gegeben...

    Viele Grüße

    T. Kräplin
    (Universitätsklinikum Jena)

  • Guten Morgen Forum,

    bezüglich Baserate möchte ich noch einmal auf die Vordiskussion verweisen:

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…d=295&start=1#1

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…ost&postid=3199

    Problematisch bleibt die Festlegung natürlich wegen der Unwägbarkeiten der Kodierqualität und der Mengenentwicklung.

    Hinterher (nach Ablauf eines Jahres) ist man schlauer, hätte bundesweit alle notwendigen Infos (Fallzahlen, Kodierqualität, Bereinigung von groben Fehlern, Kostendaten) um aus dem per Steigerungsrate festgelegten Gesamtbudget durch Division aller gewichteten Fallzahlen auf die m. E. einzig brauchbare bundesweit (hilfsweise landesweit) gültige Baserate zu kommen.

    Daher bin ich nach wie vor der Meinung, dass ein entsprechender nachträglicher Ausgleich sinnvoll ist, um die Mittel (DRG-)systemgerecht zu verteilen ohne Fehlanreize zu setzen.

    Ob das Optionsmodell ähnliches leistet, ist mir, das gebe ich hier ganz offen zu, bis heute noch nicht klar.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]