• Liebe Forumsmitglieder,
    folgendes Problem: 83jährige Patientin mit Alzheimer-Krankheit bei aktueller Femurfraktur mit Osteosynthese.
    Die Patientin muß überwiegend zum Trinken und Essen aufgefordert werden. Teilweise muß ihr das Essen und Trinken auch eingegeben werden. Nahrungsaufnahme eher schlecht. Dies ist auch so dokumentiert. Dennoch lehnt der MDK die ND R63.3 ab.
    Wenn eine R63.3 (Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung) nicht kodiert werden kann, wenn ich ständig dahinter sein muß (aktiv und passiv), dass die Patientin ausreichend ißt und trinkt, wann dann? Bin für jeden Tip dankbar!
    Schönen Tag wünscht Monika Urmann

  • Guten Tag Frau Urmann,
    nicht jeder Alzheimer-Patient hat Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme. Da der pflegerische Aufwand,wie Sie schreiben, gut dokumentiert ist, ist hier ein Widerspruch gerechtfertigt.
    Über die Forumssuche finden Sie übrigens zahlreiche Diskussionen zum Thema R63.3, z.B. diese hier: http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…st&postid=37113

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo zusammen,

    habe auch gerade das Problem bei einem nahezu identischen Fall wie oben beschrieben. Hier allerdings argumentiert der MDK, dass bei der unkooperativen Pat. die F50.9 (Nahrungsverweigerung) statt R63.3 (Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung) zu kodieren wäre. Die F50.9 als ebenfalls ccl-relevante ND (allerding nur 2er ccl-wert statt 3er bei der R63.3) könnte nun ja auch den ein oder anderen Fall im Erlös steigern. Bei meinem Fall aber hätte ich dadurch allerdings eine DRG-Abstufung.

    Ich habe nun Schwierigkeiten diese beiden Diagnosen voneinander abzugrenzen. Könnte man nicht sogar sagen, dass die Nahrungsverweigerung F50.9 zum Ernährungsproblem R63.3 führt und wir sogar beides kodieren können? Ist es nicht sogar ein Widerspruch wenn der MDK die F50.9 empfiehlt und damit die Ernährungsprobleme ja auch eigentlich anerkennt aber gleichzeitig die R63.3 ablehnt?

    Was meinen Sie? Wer kann mir helfen?

    MfG Willm :)

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Hallo an Alle,

    also meine Erfahrungen mit R63.3 und dem MDK sind auch nicht die Besten! Ein erhöhter Pflegeaufwand im Sinne von \"zum Essen auffordern\" oder gar \"füttern\" wurde nicht als Argument anerkannt. Selbst eine durchgeführte bilanzierte Infusionstherapie ließ den MDK nicht von seiner Meinung abweichen. Er kam zur Auffassung, das dies keine Behandlung einer Nahrungsverweigerung bzw. Ernährungsproblems sei und wir sollten statt dessen E86 Volumenmangel kodieren (was natürlich Unsinn ist).

    Einzig bei Patienten, die parenteral ernährt wurden (bsw. mit OliClinomel) wird die R63.3 geduldet :d_gutefrage:

    Freundliche Grüsse
    M. Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo Forum,

    F50.0 und R63.3 schließen sich im Exklusivum gegenseitig aus, können also nicht zusammen kodiert werden (für die gleiche Diagnose).

    Ob \'Nahrungsverweigerung\' mit F50.9 spezifischer abgebildet wird wie mit R63.3 möchte ich mal dahingestellt lassen, aber R63.3 bildet ja eben Ehrnährungsprobleme allgemein ab. Unter F50 wird im Exklusivum z.B. ausdrücklich auf \'Fütterschwierigkeiten (außer Kinder)\' = R63.3 verwiesen, also kann der entsprechende erhöhte Pflegeaufwand durch \'füttern\' selbstverständlich mit R63.3 kodiert werden.

    Bisher hatte ich da auch nur Probleme mit den KK, wenn vermutet werden konnte, die Ernährungsstörung sei schon in einem anderen Kode dabei. (z.B. Füttern wg. Fraktur obere Extremität oder eben oben bereits diskutierte Fälle von Alzheimer/Senilität od. ä.).

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle