Hallo,
die Notwendigkeit einer (höchst-)richterliche Klärung ist ja z.B. auch im Steuerrecht häufig.
Also ein allgemeines deutsches Problem?
Ich stimme aber Herrn Selter zu, dass dieses hier ersten dauern würde und zweitens wahrscheinlich keine Klärung ausserhalb des Einzelfalles bringen würde.
Der einzige aktuell gangbare Weg ist, die Selbstverwaltung / das InEK wiederholt auf dieses und ebenso andere Probleme aufmerksam zu machen und eine Klärung zu erwarten/ zu fordern.
Dieses erfolgt z.B. auch im jährlichen DKG-Gutachten (hier zum Thema Komplikation S.75ff)
Gruß, J.Helling