Guten Morgen Forum,
da flattern mir gestern zwei wörtlich und typographisch identische Schreiben zweier kleinerer BKK auf den Tisch. Man würde stationäre Aufenthalte für Kat-1-Eingriffe des ambulanten Operierens grundsätzlich nicht mehr bezahlen.
Kein Wort über allgemeine Tatbestände, G-AEP-Kriterien oder die ASA-Klassifikation. Also schnell einen Brief an die Kassen geschrieben des Inhalts, dass die da wohl was missverstanden haben.
Ernsthaft: Habe ich da was übersehen, oder ist das die Chronik eines angekündigten Rechtsbruches ?
Grüße von der Ostsee - herbstlich.