Hallo Forumsmitglieder,
Der Gesetzgeber ermöglicht mit § 116 b SGB V den Krankenkassen, mit Krankenhäusern Verträge zur Erbringung ambulanter Leistungen zu schließen, sofern es sich um hochspezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen handelt.
Gibt es Forumsmitglieder, die hier Erfahrungen haben bzw. gibt es Krankenhäuser, die solche Verträge mit Krankenkassen abgeschlossen haben und beispielsweise die unten angeführten Leistungen nach der besagten Richtlinie durchführen und abrechnen?
[f]1.ambulante Bronchoskopie[/f] zur Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Atemwegserkrankungen
[f]2.ambulantes EEG[/f] zur Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Anfallsleiden
Freundliche Grüße
Mario Schädlich