§ 116 b SGB V Ambulante Leistungen im Krankenhaus

  • Hallo Forumsmitglieder,

    Der Gesetzgeber ermöglicht mit § 116 b SGB V den Krankenkassen, mit Krankenhäusern Verträge zur Erbringung ambulanter Leistungen zu schließen, sofern es sich um hochspezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen handelt.

    Gibt es Forumsmitglieder, die hier Erfahrungen haben bzw. gibt es Krankenhäuser, die solche Verträge mit Krankenkassen abgeschlossen haben und beispielsweise die unten angeführten Leistungen nach der besagten Richtlinie durchführen und abrechnen?

    [f]1.ambulante Bronchoskopie[/f] zur Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Atemwegserkrankungen
    [f]2.ambulantes EEG[/f] zur Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Anfallsleiden

    Freundliche Grüße

    Mario Schädlich

  • Hallo,

    unter http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=54 sind die Richtlinien des GemBA zu den Leistungen nach §116b SGB V mit dem entsprechenden Katalog abrufbar. Zwar sind die beschriebenen Krankheitsbilder darin grundsätzlich enthalten, aber ich sehe hier wenig Erfolgsaussichten auf eine Einigung mit den Kostenträgern.

    Die beiden von Ihnen genannten Verfahren halte ich auch persönlich nicht für so spezialisiert bzw. zumindest die Patientengruppen für nicht so eingegrenzt, dass Sie nicht auch im ambulanten Bereich = von niedergelassenen Ärzten angeboten / durchgeführt werden könnten - Unbenommen, ob es z.B. im ländlichen Bereich auch wirklich angeboten wird.

    Gruß, J.Helling

    PS: Wenn die Leistung in Ihrem Umkreis nicht angeboten wird, bleibt Ihnen der Weg über eine Ermächtigung der KV. Viel Erfolg!