Liebes Forum,
hier häufen sich im Augenblick folgende \"Kurzgutachten\" des MDK.
Eine große örtliche Gesundheitskasse stellt dem MDK die Kodierung der Entlassung zur Verfügung, natürlich incl. Diagnosen und Prozeduren.
Ein fleissiger Arzt des MDK schaut über die Datensätze und entscheidet dann, ob und wie lange eine stationäre Behandlung überhaupt erforderlich ist, sogar die genaue Anzahl der Behandlungstage wird vorgeschrieben. Das ganz mündet dann in einem handschriftlichen \"Zweizeiler\" des MDK-Arztes, der uns dann zugestellt wird mit der Aufforderung ddie Rechnungen zu ändern. Eine Prüfung anhand des E-Briefes oder OP-Protokolles findet gar nicht statt, geschweige denn der Krankenakte.
Meine Fragen:
Ist das überhaupt rechtens?
Was ist die rechtliche Grundlage?
Handelt es sich denn überhaupt um ein MDK-Gutachten?
Soll ich das ignorieren oder Stellung dazu beziehen?
Was sind denn die Erfahrungen des Forums zu diesem Thema.
Grüsse