Hallo,
bei der letzten MDK-Begehung ist bei uns folgendes Problem aufgetaucht:
ein Patient wurde ursprünglich wegen dekompensierter Herzinsuffizienz aufgenommen und zunächst auf der Intensivstation behandelt, im Verlauf entstand bei suspektem Tastbefund und deutlich erhöhtem PSA-Wert der Verdacht auf ein Prostata-Ca, woraufhin der Patient in ein anderes Krankenhaus auf die Urologie verlegt wurde.
Wir haben die Herzinsuffizienz als HD verschlüsselt (DKR D002d) und das Prostata-Ca als ND (DKR D008b). Nun behauptet die MDK-Ärztin, daß in einem solchen Fall die Verlegungsdiagnose als HD verschlüsselt werden muß.
Meiner Meinung nach steht in der Kodierrichtlinie D008b nur, daß die Verlegungsdiagnose verschlüsselt werden muß, es steht doch aber nicht da, daß sie als HD verschlüsselt werden muß.
Ich wäre für etwas Hilfe in diesem Fall sehr dankbar!
Wir haben diesen Fall erst mal zurückgestellt und er wird beim nächsten Mal nochmal besprochen.
Mit freundlichen GRüßen
Dr. Angela Klapos