frozen shoulder

  • Hallo wertes Forum!

    Der MDK lehnt trotz Einweisung eines orthop-Facharztes eine stat.Th einer frozen shoulder ab.Begründung -könne ambulant erbracht werden-was der orthop-Kollege eben nicht amb.machen konnte,da schon ergebnislos probiert.
    Wie oder womit überzeuge ich den MDK?

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo Dr.Wacket,

    es ist glaube ich nicht einfach den MDK zu überzeugen.
    Meine Argumentationen wären hierzu, die konsequente Schmerzbekämpfung und die kontinuirliche postoperative Krankengymnastik die nach der Mobilisation dringend notwendig ist und unter fachärztlicher Aufsicht stehen muß. Das dies mit einer ambulanten Therapie/Tag p.o. nicht getan ist und somit der Erfolg der Maßnahme nicht gewährleistet ist.

    Aber wie gesagt, schwierig.

    Gruß
    bewe

  • Hall Dr. Wacket,
    den MDK überzeugen Sie, in dem Sie auf die Vorschrift des §39 SGB V hinweisen. Die Versicherten haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung, wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich war. Vom MDK steht in diesem Paragraphen nichts. Deshalb kann der MDK die Aufnahme gar nicht ablehnen. Etwas anderes ist die spätere Prüfung zwecks Kostenübernahme. Hier kommt es sicher auf Verfassung des Patienten und Art der Therapie an. Eine Mobilisation in Narkose wird typischerweise mit wenig Risiko einhergehen und deshalb kaum geeignet sein, einen stationären Aufenthalt zu begründen. Ist eine größere Op durchgeführt worden, steigen die Chancen.

    G.

  • Zitat


    Original von Gital:
    den MDK überzeugen Sie, in dem Sie auf die Vorschrift des §39 SGB V hinweisen. Die Versicherten haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung, wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich war.
    G.

    Vergessen dürfen Sie in diesem Zusammenhang natürlich nicht AOP-Katalog
    und G-AEP Kriterien. Wenn etwas aus diesen Bereichen zutrifft, da hilft
    §39 SGB V nicht mehr viel...


    Gruß
    Ordu

  • hallo herr wacket,

    was haben sie denn mit dem patienten während des aufenthaltes gemacht? isb-katheter, arthroskopie oder nur kg und orale schmerztherapie?

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt

  • moin !

    wir haben (leider )nur Spritzen verabreicht und KG intensiv angewendet...gelernt haben wir,dass in Zukunft die Kasse vorher um schriftliche Zustimmung gebeten wird..

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • hallo herr wacket,

    \"dass in Zukunft die Kasse vorher um schriftliche Zustimmung gebeten wird\" kann man vergessen. die kostenzusage gilt nur vorbehaltlich, im nachhinein kommt der mdk von der kasse - die ihnen vorher die kostenzusage unter vorhehalt gegeben hat - beauftragt und prüft den fall. dann sind sie genau da, wo sie auch jetzt sind!

    also richtig invasiv mit isb-katheter oder arthrolyse oder gleich abmulant führen.

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt