Hallo Forum,
ich habe öfters eine Ablehnung unserer Rechnungen vorliegen, bei denen die P67D zur Abrechnung kommt. Es handelt sich dabei um kranke Säuglinge - nicht Neugeborene -, die mit der Aufnahmeart 01 (nicht 06) aufgenommen werden (Geburtsdatum ist auch nicht Aufnahmedatum, sondern später). Die Kassen behaupten, dass die P67D nur für gesunde Neugeborene vorgesehen sei, und daher nicht abrechenbar.
Wo steht das geschrieben (ausser im Abrechnungsleitfaden der Kassen evtl.)? Was soll man machen, wenn die Kodierung eben die P67D ergibt?
Gruß
GeRo