Hallo Herr Hollerbach,
es geht darum, dass das Kind als kranker Säugling aufgenommen wurde. Die Kodierung der Pädiatrie ergibt die DRG P67D.
Die Krankenkasse zahlt die Rechnung nicht (bzw. Fehlermeldung im DTA), da es sich nicht um einen gesunden Neugeborenen handelt. Wenn die P67D zur Abrechnung kommt, ist der Säugling per Definition gesund, so sagt es der Krankenkassenmitarbeiter.
D.h., ich müsste die Aufnahmeart 0601 statt 0101 wählen. Es handelt sich aber nicht um eine Neugeborenenaufnahme. Die Kasse beruft sich darauf, dass nach dem Abrechnungsleitfaden und den Abrechnungsbestimmungen (FPV) die DRG P67D nur in Zusammenhang mit der Aufnahmeart 0601 (Neugeborenenaufnahme) auftauchen dürfe.
Dieser Logik kann ich leider nicht folgen. Im Gesetzestext habe ich bisher keinen derartigen Zusammenhang finden können.
Gruß
GeRo