P67D bei krankem Neugeborenen

  • Hallo Herr Hollerbach,

    es geht darum, dass das Kind als kranker Säugling aufgenommen wurde. Die Kodierung der Pädiatrie ergibt die DRG P67D.
    Die Krankenkasse zahlt die Rechnung nicht (bzw. Fehlermeldung im DTA), da es sich nicht um einen gesunden Neugeborenen handelt. Wenn die P67D zur Abrechnung kommt, ist der Säugling per Definition gesund, so sagt es der Krankenkassenmitarbeiter.
    D.h., ich müsste die Aufnahmeart 0601 statt 0101 wählen. Es handelt sich aber nicht um eine Neugeborenenaufnahme. Die Kasse beruft sich darauf, dass nach dem Abrechnungsleitfaden und den Abrechnungsbestimmungen (FPV) die DRG P67D nur in Zusammenhang mit der Aufnahmeart 0601 (Neugeborenenaufnahme) auftauchen dürfe.
    Dieser Logik kann ich leider nicht folgen. Im Gesetzestext habe ich bisher keinen derartigen Zusammenhang finden können.

    Gruß
    GeRo

  • Hallo GeRo,

    es handelt sich hier natürlich um eine völlige Fehlinterpretation von § 1 Abs. 5 FPV: dieser bezieht sich ausschließlich auf \"Neugeborene\" im Sinne von \"Aufnahmeanlass Geburt\", und nicht auf Säuglinge, die erst nach der Geburt in einer Pädiatrischen Klinik krankheitshalber aufgenommen werden.

    Nach dem von Ihnen zitierten Schriftwechsel dürften die Chancen, den Kassenmitarbeiter durch Argumente zu überzeugen, aber eher schlecht stehen...

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    das hatte ich ja im November auch schon gesagt.

    Aber: (...) In Ihrem Falle wird die P67D abgerechnet, so dass das Kind per Definition gesund ist. Der DRG-Text (u.a. \"Neugeborenes ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung, ohne anderes Problem\"...) zeigt ja eigentlich deutlich, dass das Kind nicht über die üblichen Maßen der Betreuung bedurfte. [c=darkred]Dafür spricht auch, dass es gemeinsam mit der Mutter entlassen wurde und nicht etwa länger im Krankenhaus behandelt werden musste.\"[/code] (...)

    Anscheinend fehlen noch ein paar entscheidende Informationen für die Beurteilung der Situation.

    Deshalb noch einmal die Frage: Wurde das Kind allein entlassen und dann wieder aufgenommen? Wahrscheinlicher ist wohl, dass es um eine Verlegung und Rückverlegung ging. Dann müsste dem Kassenmitarbeiter aber allein wegen des ersten Aufenthaltes und der Verlegung klar sein, dass es um ein krankes Kind geht. Und wenn er nicht erst seit wenigen Tagen in diesem Bereich arbeitet, dürften ihm auch schon andere Fälle untergekommen sein, wo ein Neugeborenes normal aufgenommen wird und die DRG P67D zur Abrechnung kommt.

    Mit freundlichen Weihnachtsgrüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Forum,

    da ich mich in der Abrechnung pädiatrischer Fälle nicht so sehr auskenne, habe ich folgende Frage:
    Junge Patn., 20 jahre, kommt mit UB-Beschwerden zur Notfallstelle, verdrängte Schwangerschaft in diesem Falle(2. Kind). Entbindung und keinerlei Bezug zum Kind. Kind wird zur Adoption freigegeben. Mutter nach 12 Stunden ohne Kind entlassen und Kind auf Pädiatrie verlegt. Kind ist gesund, wird aber erst nach 3 Tagen ( wegen WE) am Montag vom Jugendamt an Pflegefamilie vermittelt und von dieser Familie (mit Adoptionsoption)abgeholt.
    Nun die Frage:
    An welche Kasse geht die Rechnung?
    Kasse der Mutter ? Familienversicherung der Pflegefamilie ? Jugendamt?
    Wo finde ich eine verbindliche Regelung zu dieser Frage?

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Mikka,

    eigentlich ist das ganz einfach: Die Mutter ist ein Entbindungsfall, Grund 05.07, das Kind ist gesund, Aufnahmegrund 06.01 und wird somit über die Kasse der Mutter abgerechnet. Bei gesunden Neugeborenen braucht nicht anschließende die Familienversicherung über die Mutter durchgeführt werden!

    Kleiner Exkurs (wenn das Kind krank gewesen wäre): Aufnahmegrund 01.01, d.h. es muss ein Antrag auf Familienversicherung (das Kind ist ja noch mit der Mutter verwandt) oder ein Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft gestellt werden, ggf. durch das Jugendamt, Zustimmung der Mutter ist nicht erforderlich (Anspruch kraft Gesetz, Antragstellung aber erforderlich). Erst mit Datum der Adoption kann das Kind in die Fami-Vers. der \"neuen\" Eltern. Die Kasse, die am Entlassungstag die Versicherung durchführt muss aber der Kasse, die die Kostenzusage gegeben hat, die Kosten erstatten. Sie als KH rechnen aber mit der Kasse ab, die am Aufnahmetag die Kostenzusage erteilt.

    Sehen Sie, es ist doch spannend bei einem Kostenträger zu arbeiten 8)

    Gruß

    der Bauer

  • Guten Tag \"Herr\" Bauer,

    wir haben die rechnung an die Kasse der Mutter geschickt. Diese kam zurück mit der Bemerkung, das das Kind aus sozialmedizinischen Gründen auf der Pädiatrie stationär aufgenommen wurde und somit als \"krankes neugeborenes\" zählt und die
    Rechnung damit nicht von der KK der Mutter getragen wird.
    Wie sehen Sie das ?

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Mikka,

    was\'n das für\'n Quatsch :a_augenruppel: ? Bei solchen Argumenten verstehe ich die Stimmung, die hier im Forum oft gegen die Kostenträger herrscht. :sterne:

    Es ist doch ein gesundes Neugeborenes, oder? Also: 06.01 und Abrechnung über die Kasse der Mutter, diese hat die Kostenzusage zu geben. Schluß, aus, basta :d_niemals: In der FPV §1 (5) steht auch nirgends, daß Mutter und Kind gemeinsam entlassen werden müssen (siehe hierzu auch die hitzige Diskussion zu gesunden Neugeborenen bei Sectio-Müttern im Forum, Abrechnung als Begleitperson oder Zuschläge OGVD, nochmal Gruß an die Mitstreiter :d_zwinker: ).

    Außerdem hat die Kasse A (das sind die, die sich derzeit zieren) wie gesagt einen Erstattungsanspruch gegen B, wo das Kind ab Entlassung (ich gehe mal davon aus, daß die Adoption rechtswirksam ist wenn die neuen Eltern das Kind aus der Klinik abholen) über die Adoptiveltern versichert ist. Ist so zwischen den Kassen und auch der PKV vereinbart, da gibt\'s keine weitere Diskussion.

    Also, nix wie ran und Widerspruch schreiben (ich hätte nie gedacht, daß ich das mal einem Krankenhaus rate :erschreck: )

    Sachen gibt\'s.....

    Gruß

    der Bauer

  • Guten Morgen \"Herr Bauer\",

    erstmal recht vielen Dank für Ihre Ausführungen und klärenden Worte.
    Ich persönlich halte nichts von Geplänkel zwischen KK und KH. Ich freue mich immer über unkomplizierte und schnelle Lösungen untereinander und miteinander.
    Es sind aber auf bd. Seiten die \"schwarzen Schafe\", welche das Leben schwer machen.
    Ja, das Kind war gesund und der einzige \"Geburtsfehler\" war, das es keine Mutter hatte und nicht geliebt wurde.
    Aber ist das nach den vielen Diskussionen über Kinderpolitik eigentlich ein Wunder ? Eine Woche auf dieser Welt und schon Probleme.!? Frust pur !
    Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Mikka,

    vorsichtig: das Kind hat eine leibliche Mutter! Daher auch Kostenübernahmeantrag an die Kasse der Mutter.

    Zu dem Thema Freigabe zur Adoption halte ich mich etwas zurück, denn ich habe mal längere Gespräche mit einer Versicherten führen dürfen (sowas bereichert, ehrlich), die die Freigabe zur Adoption bereits während der Schwangerschaft langfristig geplant bzw. vorbereitet hat. Die Adoptiveltern waren zufällig auch bei unserer Kasse versichert, daher haben wir den Anspruch auf Mitversicherung mal grds. rechtlich geprüft.

    Übrigens: \"Herr\" Bauer ist wer anderes im Forum, ich reagiere seit fast 25 Jahre auf Hallo Bauer (hat was mit meiner ländlichen Herkunft zu tun...)

    Schönes WE

    Bauer

  • Hallo Bauer,

    ja klar, lieber so als irgendwo ausgesetzt oder gar anderes....
    Ich bezog mich auch nur auf den vorliegenden Fall.
    Übrigens ist meine Frau vor Jahren im Jugendamt tätig gewesen und wir könnten zu diesem Problem stundenlang polemisieren, gesehen am Leid vieler Kinder.
    Es scheint sich in den letzten Jahren nicht zum guten gewendet zu haben.
    In unserem Fall ist die Adoption noch nicht erfolgt, da eine gewisse \"Probezeit\"
    besteht und die Pflegeeltern es sich auch noch anders überlegen können.
    Also wird sich eine Kostenübernahme durch die Familienversicherung noch hinziehen. Ändert aber nichts daran, dass die Kasse A erstmal die Kosten übernehmen muss.
    PS: Auch ich stamme vom Land. Ich hatte eigentlich mit meiner Anrede eine gewisse Höflichkeitregel befolgen wollen, da mir \"nur\" Bauer zu unpersönlich war.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
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    (Chr. Morgenstern)