Rechnungskürzung

  • Hallo Forum.

    Ohne jetzt wieder eine endlose Diskussion lostreten zu wollen, habe ich eine Frage. :k_biggrin:

    Folgender Ablauf

    KK mit eigenem Dienst will Fall prüfen
    Wir schicken den angeforderten E-Brief
    Der Dienst kommt zu dem Schluß unsere Rechnung sei zu hoch
    Die KK kürzt die Rechnung
    Wir schicken weitere Unterlagen, die die Richtigkeit unserer Abrechnung beweisen
    Kasse zahlt Wochen später den Restbetrag

    Dürfen wir für den Zeitraum in dem die gekürzte Rechnung bestand hatte Verzugszinsen berechnen? :d_gutefrage:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger,

    die genauen Regelungen zu den Zahlungsregeln werden Sie in dem 112er Vertrag ihres Bundeslandes finden (Vertrag nach § 112 SGB V). Diese gelten und sagen in der Regel aus, dass der volle Rechnungsbetrag unabhängig einer laufenden oder noch vorzunehmenden Prüfung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen ist.

    Um Ihre Frage zu beantworten: Ja, sie dürfen Verzugszinsen berechnen.

    Gruß

  • Guten Morgen Forum,

    wie ist das eigentlich andersherum? Die Kasse hat pünktlich die gesamte Rechnung gezahlt. Auf Nachfrage stellt das Krankenhaus fest, dass falsch abgerechnet wurde und sendet Gutschrift und Neuberechnung, Geld kommt jedoch nicht zurück. Die Kasse fordert die Rückzahlung schriftlich an und setzt eine Frist (14 Tage nach Eingang des Schreibens). Dürfen dann nach dieser Frist Verzugszinsen berechnet werden?

    Gruß

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Guten morgen.

    @Frau Maaß:
    Mal probieren. :biggrin:
    Wüsste allerdings keine Urteile, wodurch das abgedeckt wäre.
    Vielleicht strengen Sie mal eins an. :augenroll:

    Allerdings ist das immer ein zweischneidiges Schwert. Denn ich glaube, dass es öfters vorkommt, dass KH keine Verzugszinsen berechnen, obwohl dies möglich wäre, als das sich Rückzahlungen hinziehen (kann da allerdings nur für unser Haus sprechen. Wenn etwas korrigiert wird, und die KK etwas zurückbekommt, so wird die Rücküberweisung zeitgleich ausgeführt. :) )

    Gab es nicht auch mal ein Urteil, dass einem KH Verzugszinsen für eine Rechnung zugesprochen hat, obwohl sich diese im Endeffekt als falsch herausstellte?

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Herr Papiertiger,

    es ist natürlich auch bei uns so, dass wir da differenzieren. Es gibt Häuser, die schicken pünktlich am 15. Tag eine Mahnung und Häuser, die anscheinend niemals mahnen. Bei letzteren würden auch wir dann nur freundlich erinnern. Seltsamerweise sind diese aber oft diejenigen, die sofort erstatten während Erstere sich mit der Erstattung oft viel Zeit lassen. Es gibt natürlich auch Häuser, die sich sowohl im Mahnverfahren als auch bei Erstattungen äußerst korrekt verhalten.

    Gruß

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Forum,
    auch wir haben Forderungen von KK-seite nach Verzugszinsen erhalten.
    Diese bewegten Sich aber mit 6% über Diskontsatz, deutlich über dem üblichen Zinssatz von 2% über dem Diskontsatz.
    Bis zum heutigen Tage wurde (leider) keine entsprechende Forderung realisiert.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • @ Papiertiger

    Jein

    Aber darauf kommt es mir auch gar nicht an.
    Zurzeit sehe ich keine Grundlage für KK entsprechende Verzugszinsen zu fordern. Jedenfalls nicht aus den bestehenden Verträgen. Wie dies evtl. durchs BGB geregelt ist, vermag ich nicht zu sagen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Forum,
    auch hier gibt es ggf. Hinweise im 112er Vertrag. Die Vereinbarung in Bayern sieht z. B. sowohl bei Zahlungen durch Kassen als auch bei Rückzahlungen an Kassen 3 Wochen Zahlungsziel und bei Überschreiten 4 % Verzugszins über dem Basiszinssatz vor.
    Grüße

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt