Stationäre Behandlung auf Wunsch des Patienten

  • Hallo Frau Zierold,

    wir diskutieren die Hotelleistung hier im Haus schon länger.

    Wo wir ein Problem sehen, ist, dass wir diese \"Hotelgäste\" in geförderte Betten legen.

    Haben Sie das ganze mal jutistisch durchleuchten lassen, oder haben Sie \"einfach\" mal gemacht?

    Vielleicht sehe ich hier auch zu schwarz.

    Freundliche Grüße

    Sven Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau, das soll mir erst mal einer beweisen. Ich glaube in jedem Krankenhaus stehen mehr Betten \"in echt\" als im Krankenhausplan gefördert werden. Da sehe ich kein Problem. Ansonsten hat glaube ich unsere Hausjuristin die Vereinbarung gesehen und auch kein Problem gehabt (wenn ich mich recht erinnere...)

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    meines Wissens ist es nicht erlaubt mehr Betten aufzustellen als gefördert!

    Meinen Sie mit Vereinbarung die Wahlleistungsvereinbarung Hotelleistung?

    Habe Sie diese wie die normale WL-Vereinbarung 1 Bettzimmer aufgesetzt, oder gibt es da wesentliche Unterschiede?

    Grüße aus dem Münsterland

    Sven Lindenau

  • Zitat


    Original von SLindenau:
    Hallo Frau Zierold,

    meines Wissens ist es nicht erlaubt mehr Betten aufzustellen als gefördert!

    Hallo Herr Lindenau,
    Wer will das kontrollieren?. Wir verhandeln doch jetzt über Fälle und nicht mehr über Belegungstage und Belegungsbetten. Wenn Sie 20 zusätzlich Betten aufstellen und Ihre Fallzahlen trotzdem nicht erreichen, kann Ihnen das keiner verbieten, Oder?

    mit freundlichen Grüßen

    Alaa Eddine

  • Hallo Herr Lindenau,
    wo steht denn das geschrieben? Das ist rein technisch manchmal nicht machbar, wenn ein Pat. erst nachmittags geht - der Zugang aber schon da ist, will keiner von beiden auf einem Stuhl irgendwo warten (und ist auch nicht nett).
    Es ist sicher nicht empfehlenswert weniger Betten aufzustellen, wie im KH-Plan ausgewiesen. Letztendlich ist es doch aber eher eine Rechengröße zur Verteilung der Fördermittel.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    ich interpretiere das aus § 18 KHG NRW.


    § 18 Abs. 1 KHG NRW
    \"...Der Bescheid über die Aufnahme (in den KH.Plan) enthält

    ... 6. die Gesamtzahl der im Ist und im Soll anerkannten Betten und Plätze; die Zahl der nicht förderfähigen Betten und Plätze kann nachrichtlich aufgenommen werden,...\"

    § 18 Abs. 2 KHG NRW

    \"Wenn Krankenhausträger ohne Zustimmung der zuständigen Behörde von den Feststellungen nach Abs. 1 abweichen oder planwidrige Versorgungsangebote an sich binden, kann das KH ganz oder teilweise aus dem KH-plan herausgenommen werden.\"

    Ich gebe zu das trifft eher für IST < PLAN zu. Man kann es aber auch anders lesen.

    Gehen wir mal davon aus, dass wir mehr Betten aufstellen dürfen, dann wäre es für Sie in Ordnung dort Hotelleistungen zu erbringen?

    Sie würden dann eine Hotelleistung also ein (ich formuliere extra spitz) planwidriges Versorgungsangebot in einem geförderten KH-Bau erbringen.

    Ist das ohne weiteres möglich? Ich weiß es nicht! Aus Zeitmangel habe ich das Thema auch erstmal beiseite geschoben, bis ich heute morgen Ihren Beitrag gelesen habe. Daher bin ich dieser Frage nicht mehr nachgegangen.

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau, ich habe jetzt das SächsKHG (quer) gelesen, konnte aber nichts vergleichbares finden. Das KHG NRW und das SächsKHG unterscheiden sich wie Tag und Nacht. Ich bin verblüfft, wie unterschiedlich die Gesetze im gleichen Land sein können. Ich forsche weiter zu dem Thema - vielleicht habe ich es ja auch übersehen.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold