Hallo Forum,
vielleicht kann mir ja jemand helfen:
Eine Patientin wird stationär aufgenommen (Bursitis Knie + Schleimbeutelresektion)und 3 Tage stationär behandelt. Der MdK schreibt nun, dass dieser Eingriff nach §115b ambulant hätte durchgeführt werden müssen. Leider liegt als Begründung für die Aufnahme nur der ausdrückliche Wunsch der Patientin vor, eine medizinische Indikation lässt sich der Akte nicht entnehmen.
Ist in diesem Fall der Patientenwunsch irrelevant? Auch wenn ich vermute, dass wir hier nachgeben müssen, wüsste ich gern, wo ich mich zu diesem Thema belesen kann; bzw. weiß vielleicht jemand hier im Forum mehr dazu.
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße aus dem düstergrauen Sauerland
K. Piecha