Stationäre Behandlung auf Wunsch des Patienten

  • Hallo Forum,

    vielleicht kann mir ja jemand helfen:

    Eine Patientin wird stationär aufgenommen (Bursitis Knie + Schleimbeutelresektion)und 3 Tage stationär behandelt. Der MdK schreibt nun, dass dieser Eingriff nach §115b ambulant hätte durchgeführt werden müssen. Leider liegt als Begründung für die Aufnahme nur der ausdrückliche Wunsch der Patientin vor, eine medizinische Indikation lässt sich der Akte nicht entnehmen.

    Ist in diesem Fall der Patientenwunsch irrelevant? Auch wenn ich vermute, dass wir hier nachgeben müssen, wüsste ich gern, wo ich mich zu diesem Thema belesen kann; bzw. weiß vielleicht jemand hier im Forum mehr dazu.

    Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße aus dem düstergrauen Sauerland

    K. Piecha

  • Hallo Willm,
    und wie haben Sie damals das Problem gelöst? Den Fall ambulant abgerechnet oder dem Patienten die Hotelleistung in Rechnung gestellt? Zweite Version wäre zumindest für zukünftige Fälle eine annehmbare Lösung.

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    K. Piecha

  • Hallo KaPi,

    diesen Fall haben wir doch ambulant abgerechnet. Aber seitdem informieren wir zumindest die Patienten mit planbaren Elektiveingriffen über die Abrechnungsbestimnungen gemäß § 115b SBG V - AOP-Katalog und schicken diese Patienten vor der geplanten Maßnahme zu jeweiligen Krankenkasse um ggf. eine Kostenzusage für eine stationäre Behandlung einzuholen.

    Das kann dann auch schon mal klappen. Ansonsten müssen sich die operativ tätigen Kollegen auch an den AOP-Katalog halten. ?(

    MfG Willm

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Hallo Willm,

    das mit zur Krankenkasse schicken kann man sich meistens sparen. Denn der Patient gerät logischerweise an eine Sachbearbeiterin, die gibt die Kostenzusage und wenn Sie dann die Rechnung einreichen heißt es : Eine Sachbearbeiterin kann gar nicht einschätzen ob die OP ambulant oder stationär durchzuführen ist. Nur ein Gutachten des MdK ist in solchen Fällen aussagekräftig, ergo keine Übernahme der stat. Behandlung.
    Wohlgemerkt das wir dies genauso erlebt haben (Karpaltunnelsyndrom) - obwohl die OP eindeutig im 115er steht und die Patientin nach eigenen Aussagen auch nochmal darauf hinwies das es als ambulante OP vom KH geplant ist.


    Die einzige Möglichkeit ist vor der stat. Aufnahme dem Patienten darüber zu informieren das die stat. Behandlung NICHT von der Kasse getragen wird und er sie daher privat zu tragen hat.

    so sieht zumindestns die trübe Wahrheit in Sachsen aus.

    mfg

    mare

  • Hallo ins Forum,

    zu dieser Thematik habe ich eine allgemeine Frage, die sich nicht an den hier geschilderten Einzelfällen orientiert und mit der ich niemandem (weder \"Zunft\" noch persönlich) zu nahe treten möchte.

    Was spricht denn dagegen, die Patienten rigoros aufzuklären. Warum darf bei eindeutig ambulant erbringbaren Eingriffen der Patientenwille noch eine Rolle spielen? Das klingt jetzt wieder furchtbar unmenschlich, aber die Angst eines Patienten kann und darf (sofern sie objektiv unbegründet ist) nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft gehen. Es sind doch zwei Paar Schuhe, ob wir alle menschlich nachvollziehen können, wovor sich ein Mensch fürchtet oder ob wir auch alle dafür aufkommen müssen!

    Ich habe bei einer OP beispielsweise lieber eine Vollnarkose, als wenn ich es bei meiner Ganglion-OP am Handgelenk knirschen und knacken höre und mein Arm da baumelt, als wäre es nicht meine. Beim Zahnarzt muss ich auch nicht mitkriegen, wie vier Leute auf meinem Brustkorb knien und meinen \"Achter\" extrahieren. Trotzdem habe ich dort seit Jahren keine Wahlmöglichkeit.

    Da überweisen niedergelassene Ärzte nicht zum Kollegen mit OP, weil sie Angst haben, den Patienten langfristig an den Kollegen zu verlieren. Krankenhäuser schicken die Patienten zu ihrer Krankenkasse, die letztlich entscheiden soll, wie der Eingriff gemacht wird (zumindest was bezahlt wird) obwohl sie von allen Beteiligten in die Behandlung am wenigsten eingebunden ist und medizinisch gar nicht urteilen kann.

    So oft lese und höre ich heraus, dass weitestgehend Einigkeit besteht, was wirklich notwendig ist, der eigentliche Zankapfel lediglich bleibt, wer es dem Patienten zu sagen hat. Und da wäre meine dringende Bitte, dass derjenige, der zuerst angegangen wird, auch den Mumm hat und unangenehme Wahrheiten verkauft - und zwar nicht nach dem Motto \"da können wir nix machen, die Kassen zahlen das nicht mehr\" oder andersherum \"wegen uns dürften sie ja gern stationär, aber der Gesetzgeber hat gesagt...\" sondern mit dem nötigen Selbstbewusstsein, dass es IM EINZELFALL schlicht nicht nötig ist und ohne Qualitätsverlust in einer anderen/günstigeren Versorgungsform durchführbar ist.

    Nur so ein Gedanke...

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • :i_thumbs_up:

    :k_knienieder:

    (Habe eben die ganzen Smileys gefunden. Will damit nur meine Zustimmung ausdrücken :k_biggrin: )

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo, wir bieten dem Patienten, wenn er nach einer amb. OP nicht nach Hause will an für einen Betrag x (Hotelleistungen, bezahlbar!!) zu übernachten bis zum nächsten Tag 10.00 Uhr. Damit ist meist beiden Seiten geholfen, der Patient fühlt sich ernst genommen und bekommt die Überwachung, die er sich wünscht und das KH mach es nicht für \"nass\" und der Gesetzgeber hat seinen Willen. Es gibt sogar KK, die nachträglich dem Patienten den Betrag erstatten.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Auch ich kann nur empfehlen, nach einer umfassenden Aufklärung der Patienten (sprich: keinerlei Kostenerstattung durch die Kassen) ein \"stationäres Paket\" auf Privatrechnung anzubieten. Dieses Paket muss sich ja nicht nur auf die reinen Hotelleistungen begrenzen, sondern kann auch die pflegerische Betreuung danach umfassen - natürlich nicht die Ärztliche, die ja gesondert über AOP abgerechnet wird.

    Vielleicht kein schlechter Weg, dem Krankenhaus damit Zusatzverdienste zu ermöglichen - bei entsprechender Anzahl zumindest.

    Schöne Grüße
    Markus Stein

    Markus Stein [Dipl.-Dok. (FH)]

    RZV GmbH
    Strategisches Produktmanagement Krankenhaus

  • Liebe Kollegen,

    wie wäre denn der folgende Weg: Sie teilen dem Patienten mit, daß eine medizinische Notwendigkeit für die stationäre Durchführung nicht besteht und damit die Kasse nicht zahlungspflichtig ist. Mit dieser Information (am besten in schriftlicher Form, ein entsprechendes Formular kann man ja erstellen) kann der Patientent dann, wenn er will (oder es nicht glaubt), zu seiner Kasse gehen und schauen, ob sie seinen Wunsch nach stationärer Durchführung nicht doch finanziell unterstützen möchte (mit Stempel und Unterschrift...).

    Falls sich die Kasse dazu bereiterklärt, sollten sie aus dem Schneider sein, denn die Zusage kam dann in Kenntnis der nicht vorliegenden Notwendigkeit, nachträgliche Einwendungen wären damit wohl ausgeschlossen. Falls die Kasse ablehnt, können Sie dem Patienten eine Wahlleistung anbieten, wie z. B. Herr Stein dies vorschlägt.

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Ich sehe hier das Problem, dass \"die Verwaltung\", bzw. das Medizin Controlling weiß, dass bestimmte Leistungen nicht stationär erbracht werden dürfen. Diese Info wird auch regelmäßig an Assistenzärzte und Chefärzte weiter gegeben. Dennoch entschließt sich bei uns ein CA immer wieder \"den Wunsch des Pat. zu berücksichtigen\" (sprich seine Fallzahl zu erhöhen) und nimmt die Leute auf. Man merkt es dann immer erst wenn man abrechnet, also schon alles vorbei ist.
    Hat jemand ähnliche Probleme mit CÄ? Wenn ja, wie sind sie mit diesen CÄ verfahren?