Kausalität

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    möchte hier mal einen Fall zur Diskussion stellen, der das leidige Thema: \"Wieweit die Kausalität einer Erkrankung getrieben werden kann\", thematisieren soll.

    Pat mit Bulbusischämie im KH aufgenommen - ICD H 34.8, im Aufenthalt wird I65.2 Carotisstenose als vermeintliche Ursache im Ultraschall festgestellt. ergibt DRG C61Z.
    Pat. kommt 2 Wochen später wieder zur Carotis- TEA. DRG B19Z.

    MDK prüft FZ, akzeptiert zunächst nach Akteneinsicht die Abrechnung beider Fälle , aber behauptet Partition O auf M und somit FZ, ignoriert wird die Tatsache, dass 2 verschiedene MDC. Auf entsprechenden Kommentar unsererseits folgt neues Gutachten:

    - Da im 1. Aufenthalt Carotisstenose festgestellt- greift D002d- Ursache des \"Symptoms\" Bulbusischämie ist die I65.2- also HD, damit identische HD in beiden Fällen und FZ nach FPV §2 Abs. 2. Weiterhin noch Verweis auf D003d Beispiel 5.

    Fragen??
    - Ist eine Bulbusischämie- Verschluß eines Gefäßes in der Netzhaut- ein Symptom? Für mich nicht. Es kann ja auch noch andere Ursachen haben als ein embolisches Geschehen von der Carotis.
    - Wenn ich dieser Logik folge ist bei jeder TIA, oder sogar Apoplex auch eine eventuelle vorhandene Carotisstenose die HD? oder etwa der Thrombus im linken Vorhof? oder beides? Genauso benötige ich ja auch den Myokardinfarkt nicht mehr, der kann raus aus dem ICD, denn die KHK ist ja als Ursache vorhanden!

    Wie sehen Sie das Problem? Freue mich auch über Stellungnahmen der MDK- Mitarbeiter.


    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo phlox,

    ich finde wenn sie die \"Ursache\" im ersten Fall als vermeintlich bezeichnet haben, ist der MDK von einer Tatsache ausgegangen . Jedoch kenne ich nicht den Brief der dem MDK vorgelegt wurde.
    Und hier liegt wahrscheinlich der sprichwörtliche Hund begraben, zumindest nach meiner Meinung.
    :sterne:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Herr Neiser,

    natürlich ist ein embolischer Verschluss eines Netzhautgefäßes kein \"Symptom\" einer Carotisstenose, auch wenn evtl. ein ätiologischer Zusammenhang besteht (ansonsten gäbe es keine Lungenembolie als Hauptdiagnose, keine Angina pectoris und schon gar keinen Herzinfarkt).

    Das angeführte Beispiel 5 in den DKR bezieht sich auf einen \"Zerebralen Krampfanfall\"; dieser wird gemäß Alphabetischem Verzeichnis der ICD-10-GM mit R56.8 kodiert, also mit einem Kode aus dem Kapitel der Symptome - und nur deshalb passt dieses Beispiel!

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach