Abbildung ärztlicher Medizincontroller im TV-Ärzte

  • Hallo Cherax,

    da ich mich in der gleichen Situation befinde, meine Strategie:

    - Excel-Kurven vorbereiten mit Gehaltsentwicklung eines Medizincontrollers ohne Facharzt im BAT sowie im TV-L über die nächsten 10 Jahre
    - Kopien der DGfM-Studie zur Gehaltsverteilung und TV-HH audrucken
    - TV-L Passagen vorbereiten über:
    §16.3 : zusätzliche Vergütung
    §14 : Übertragung höherwertiger Tätigkeit (ein Medizincontroller ist höherwertig als ein Assistenzarzt? Ausserdem nur vorübergehend)

    Eine Passage, dass eine Zusatzqualifikation wie eine Facharzt-Anerkennung behandelt werden kann, finde ich im TV-L gar nicht.

    - Eigene Gehaltsentwicklung realistisch überdenken und ausformulieren
    - Auflistung des eigenen Tätigkeitsbereiches und Auswirkungen auf das Budget (MDK-Fälle, Kodierung, AOP, ...) darstellen

    Ziel: direkt den CA über die Auswegslosigkeit der eigenen Karriere aufklären (akademische Laufbahn geopfert, kein Facharzt möglich, ...) und ihm anhand der vorgelegten Unterlagen die eigene Bedeutung im Haus bewusst machen. Gespräche/Verhandlungen mit der Personalabteilung halte ich dagegen für sinnlos.

    Ich bin mir dann relativ sicher, dass es eine Lösung geben wird (z.B. Pool).

    Gruß
    Jannis

  • Hallo zusammen,
    wie die Vorredner bedauere ich es sehr, dass kein spezieller Passus zu Medizincontrollern und sonstigen administrativ tätigen Ärzten in den TV-Ä aufgenommen wurde.
    Auch ich habe im Vorfeld, bzw. während der Tarifverhandlungen in den MB-Gremien auf diesen Tatbestand hingewiesen.
    Problematisch sei, so wurde mir von unseren Tarifexperten gesagt, dass die Arbeitgeber alle Ärzte, die nicht direkt am Patienten arbeiten gar nicht in den Geltungsbereich des TV-Ä haben wollten. Also die wären dann im TVöD verblieben. Auch keine gute Alternative.
    Insofern sei es als Erfolg anzusehen, dass diese Berufsgruppe überhaupt vom TV-Ä erfasst wird.

    Und wenn wir uns nun an die eigene Nase fassen:
    Es gibt halt leider eine sehr grosse Bandbreite an Vorerfahrungen. Zusatzweiterbildungen, zusätzlichen Qualifiaktionen, Verantwortungsbereichen etc., so dass eine Einstufung in ein 4stufiges Schema schwierig ist. Man vergleiche nur den OA, der zunächst DRG-Beauftragter und dann administrativer Multifunktionsmensch wurde mit dem Assistenten im 2. Jahr, dem die Kodierung \"reingedrückt\" wurde und der sich dann MedCo nennen darf.

    Insgesamt ist das eine sehr schwierige Problematik.
    ABER
    Ich verspreche hier im Forum, dass ich mich im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten (Mitglied im Landesvorstand des MB Bayern, Mitglied im Arbeitskreis Mitarbeitervertretungen beim MB-Bundesverband) innerhalb des Marburger Bundes einsetzen werde, damit unsere \"Splittergruppe\" bei zukünftigen Tarifauseinandersetzungen adäquat berücksichtigt wird.

    Für sach- und zweckdienliche Vorschläge zur Problemlösung bin ich sehr dankbar. Über das Forum oder als PM.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,
    wie kommt beispielsweise der KAV drauf, dass Ärzte im Medizincontrolling nicht das Tarifmerkmal Arzt erfüllen sollen? Im Medizincontrolling ist doch ärztlicher Sachverstand gefragt, meist wird in den Stellenbeschreibungen ja auch \"klinische Erfahrung\" gefordert.
    Will man nun ärztlichen Sachverstand? Dann sollte man ihn auch so honorieren und die Ärzte als Ärzte bezahlen.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Herr Fischer,
    wie der KAV auf irgendwas kommt, das kann beim besten Willen niemand erklären, der nicht in diesem Verein ist. Und obs die können, die drin sind, weiss ich nicht.
    Wir werden alle bei der überleitung noch die eine oder andere Überrraschung erleben; und mit wir meine ich nicht das Forum hier, bzw. dessen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, sondern die Ärzte in den Krankenhäusern.
    So soll es ja mittlerweile grosse Kliniken geben, die komplett ohne Oberärzte arbeiten, seit des den TV-Ä gibt.


    Und stellt Euch mal vor, der MDK oder die Gesundheits- und Krankenkassen würden die Medizincontroller übernehmen, weil sie besser bezahlen .....

    Sei es als Gutachter, Beratungsärzte oder als freie Berater oder ....

    Nicht auszudenken. :i_baeh:

    In diesem Sinne

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,
    die Schweiz ist doch ein Land, wo es sich auch gut leben lässt. Darüber sollten wir alle mal nachdenken.
    Sallü!

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Unser Haus scheint - wie es sich nach Erhalt der Dezember-Lohnzettel offensichtlich abzeichnet - die MedCo-Ärzte jetzt einfach in als Verwaltungsangestellte in den TVöD einzugruppieren. Auch ne Lösung - und natürlich unkommentiert seitens der Personalabteilung. Ob das nun bedeutet, dass ich alles ärztliche Wissen künftig guten Gewissens bei meiner Tätigkeit aussen vor lassen kann, bleibt somit unklar...
    Einspruch folgt - Ergebnis teile ich dann mit...

    Schönes neues Jahr zusammen btw!

  • Hallo Cherax,
    gerade wegen Ihres Wissens sind sie in dieser Position und das ihr Arbeitgeber sie in den Verwaltungsbereich eingruppiert ( bei einer vollen Stelle als MedCo) ist auch nicht ganz verkehrt.
    Was er aber nicht so einfach kann ist dies ohne Sie und ihr Einverständnis machen. :boese: Denn Arbeitsvertäge müssen von beiden Vertragsparteien einvernehmlich geändert werden. Ansonsten könnte man ... ab hier gilt die Phantasie eines jeden Lesers.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Forum, Hallo Cherax,
    :sterne: na so ein richtig heißes Thema scheint dies wohl nicht zu werden. :d_gutefrage: Hier verspricht die Verpackung mehr als der \"Inhalt\" wert ist. :a_augenruppel:
    Oder aber es hat sich erledigt.
    Da wäre es doch schön wenn man etwas erfahren würde ?( irgendwie könnte das von interesse sein :d_gutefrage: .
    :sterne:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Guten Tag,
    das \" Problem\" dabei ist, dass viele Überleitungen überhaupt noch nicht vollzogen worden sind und deshalb auch keiner Auskunft über das Ergebnis derselben geben kann.
    Oder sehe ich das falsch (Frage an den Rest)?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum,
    nach dem TV-Überleitung müssten alle Ärzte, welche (bisher) in einem Krankenhaus tätig sind, welches dem KAV angehört in einen Ärztetarif übergeleitet werden. So steht\'s jedenfalls im Überleitungsvertrag drin. Bei neu eintretenden Ärzten käme der TVöD (nicht der Überleitungsvertrag Ärzte) in Betracht. Dort wird dann nach Tarifmerkmalen gefragt. Hier ist nach wie vor unklar, ob Medizincontroller das Tarifmerkmal ärztliche Tätigkeit haben.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Guten Tag,
    das \" Problem\" dabei ist, dass viele Überleitungen überhaupt noch nicht vollzogen worden sind und deshalb auch keiner Auskunft über das Ergebnis derselben geben kann.
    Oder sehe ich das falsch (Frage an den Rest)?

    ..das kann ich bestätigen.
    Bei uns hat sich noch nichts Neues ergeben - wir werden hingehalten und vertröstet zwischen den Eckpfeilern \"Überleitungstarifvertrag\", der Empfehlung des KAV (MedCo ist nicht als ärztliche Tätigekeit zu werten und daher muss auch keine Überleitung in den Ärzte-TV erfolgen = Postition unserer Personalabteilung) und der Position unseres Geschäftsführers (\"natürlich üben Sie eine ärztliche Tätigkeit aus\")

    In der Realtät sind wir momentan mitsamt 35,- Euro tarifliche Fahrtkostenzulagen, voller Jahressonderzahlung und 38,5 Stunden-Woche offenbar als reguläre Verwaltungskräfte eingestuft. Offizielle Mitteilungen haben wir jedoch noch nicht erhalten. Die erforderlichen Einsprüche wurden getätigt, und seither mahlen die Mühlen mit ständigen weiteren Vertröstungen - aber ohne konkrete und verbindliche Ergebnisse. Sollten letztere dann endlich mal vorliegen, werde ich sie natürlich hier kundtun...

    Übrigens: unser Betriebsrat (der Vorsitzende ist selber Arzt) scheint sich auch positioniert zu haben: Im direkten Gespräch wird zwar Verständnis für unser Anliegen geäussert, aber zu ärztlichen Teilbetriebsversammlungen werden wir schon nicht mehr eingeladen. Auch im ärztlichen BR-Mailverteiler sind wir nicht aufgeführt...

    Gruß, Cherax