Chemotherapie : Ambulant/Stationär

  • Hallo Liebes Forum,

    folgendes Problem: eine Große KK möchte bei einem Patienten die Chemotherapie (Tagesaufnahme mit ZVK, Übelkeit und Erbrechen) ambulant abrechnen. Wir haben keine Zulassung dafür. Antwort der KK: wir hätten den Patienten gar nicht aufnehmen dürfen sondern hätte wir ihn wo anders schicken sollen. :a_augenruppel: Sollen wir unsere Patienten durch die Welt schicken nur damit die Kasse Kosten sparen kann? Manchmal ( oder Mittlerweile immer öffter) denke ich, das man die Patienten informieren müßte über das Vorgehen der KK, oder? Die lassen sich immer mehr einfallen!
    Vielen Dank für jede Antwort.

    Liebe Grüße und schönen Abend noch

    Lorelei

    :devil:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Guten Morgen Lorelei,
    wir haben das gleiche Problem.
    Fragen Sie die KK doch mal nach nachprüfbaren konkreten Behandlungsalternativen.
    Besonders bei Fällen die schon eine gewisse Zeit zurückliegen gibt es da doch einige Schwierigkeiten von Seiten der Krankenkassen dieser (nach Rechtssprechung des BSG) Aufgabe nachzukommen.
    Es lohnt sich auch, wenn Nennung der KK erfolgte, direkt mal in der Einrichtung nachzufragen ob sie die selbe Therapie überhaupt durchführen.

    Bezüglich Ihrer

    Zitat

    Manchmal ( oder Mittlerweile immer öffter) denke ich, das man die Patienten informieren müßte über das Vorgehen der KK, oder?

    haben Sie meine volle Zustimmung. Wäre schön wenn viele Häuser so denken würden.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Abend MiChu,

    herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin einfach wütend wenn ich darüber nachdenke, daß die KK von uns verlangen die Patienten, die seit Anfang Ihre Krankheit bei uns behandelt werden aus Kostengründen wo anders zu schicken (da weigert sich mein inneres, mänschliches Wesen). Eigentlich müßten wir die Patienten vor der Chemo zu KK schicken und die Kostenzusage einzuholen, aber das wäre in diesen Fällen unzumutbar ( aber vielleicht manchmal hilfreich?).

    Viele Grüße und schönen Abend noch

    Lorelei

    :)

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Guten Morgen Lorelei,

    leider entbindet Sie die Kostenzusage nicht davon zu prüfen ob die stationäre Notwendigkeit überhaupt besteht.

    Auf der anderen Seite (wenn ich das hier grade schreibe) wie sieht es eigentlich mit dem deklaratorischen Schludanerkenntnis hier aus?? Muss die KK nicht den Nachweis führen, dass die Behandlung medizinisch nicht vertretbar war? \"Nur so ein Gedanke, ist ja noch früh am Arbeitsmorgen\"

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Morgen Forum,

    auch ich bin der Auffassung, dass eine Prüfung, ob eine Behandlung stationär oder ambulant durchgeführt werden kann/muss natürlich obligat ist. Sofern eine ambulante Behandlung ausreichend ist und Sie für die ambulante Behandlung keine Zulassung haben, können Sie die Behandlung nicht erbringen bzw. abrechnen.

    Die Versicherten über die Vorgehensweise der Kasse zu informieren ist nicht zulässig, da dadurch die Nebenpflichten aus dem Vertrag nach § 112 SGB V verletzt werden. Siehe hierzu SG München vom 22.04.04 (S 19 KR64/04)

    Viele Grüße

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Guten Morgen Forum, guten Morgen Herr Bauer

    ich bin generell auch für eine sachliche Betrachtungsweise, aber in diesem Fall will mir das nicht so recht gelingen.
    Versetzen wir uns doch einfach mal in die Lage des schwerkranken Chemopatienten, der aufgrund von Abrechnungsbestimmungen nicht die ihm bekannte, vertraute Klinik aufsuchen kann, sondern sich auf die Suche nach einem neuen Behandlungsort begeben muss.

    Ich glaube, hierfür WILL ich kein Verständnis mehr haben.

    Einen schönen Tag allen

    K. Piecha

  • Guten Abend liebes Forum,

    das freut mich, das ich nicht alleine mit meine Meinung bin. :biggrin:
    Übrigens: ob ein Pat. stationär oder ambulant behandelt wird sollte immer noch der behandelnde Arzt entscheiden, nicht der Sachbearbeiter der KK, oder?
    Der Fall geht jetzt an den MDK, mal sehen was passiert.

    K.Piecha: ich bin der gleichen Meinung wie Sie: ich WILL dafür AUCH kein Verständnis mehr haben. Die Patienten sind schon mit der Krankheit genug gestraft.

    Anderes Problem: eine große KK schickt mittlerweile sehr viele Rechnungen per DTA zurück mit dem Vermerk: bitte ambulant abrechnen. Kein Kommentar, keine Erklärung warum - nichts!! Punkt. Die Rechnung wird natürlich nicht bezahlt :t_teufelboese: Kann sie das machen? Meine Meinung nach - nicht. Normales Vorgehen ist: erst die Rechnung bezahlen, danach kann sie den Aufenthalt prüfen, oder irre ich mich da? :d_gutefrage: Bis jetzt habe ich ca 40 solche Rechnungen. Das finde ich auch eine Frechheit. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

    Schönen Nikolaus noch und vielen Dank für Tips.

    Liebe Grüße

    Lorelei
    8)

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"