• Hallo erst mal, ich weiß nicht ob Sie schon wussten... bin neu hier *g*

    habe einen Fall, bei dem der Patient nach einem Unfall Verletzungen der Leber hatte, es wurde eine \"Rekonstruktion der Leber: Naht und blutstillende Umstechung (nach Verletzung)\" durchgeführt, jedoch keine Bluttransfusion. Wäre es trotzdem korrekt neben der nicht klassifizierten Blutung (R58) die Blutungsanämie (D62) zu kodieren?

    Danke schon mal
    MfG
    Ziggy

  • Hallo Ziggy,
    eine Blutungsanämie können Sie nur kodieren, wenn sie einen Ressourcenverbrauch dazu nachweisen können. Hat der Patient vielleicht irgendwelche Medikamente bekommen, die man der Blutungsanämie zuordnen kann? Wenn ja, dann können Sie sie kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    A. Loßin

    Dr. A. Loßin
    Medizincontrolling
    DSK Bad Münder

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zuerst geht es nicht um den Ressourcenverbrauch, sondern um die Frage, ob ein pathologischer Wert vorgelegen hat. Erst dann kommt die Frage nach Aufwand. Wenn dann beides gegeben ist, wird kodiert (siehe Abnorme Befunde, DKR D003d)

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Wenn die Anämie eine Transfusion oder Eisenverabreichung zur Folge hatte,
    können Sie D62 auch kodieren. Die OP diente primär der Versorgung der
    Leberverletzung. Die zusätzliche Kodierung von R58 scheint mir etwas problematisch.

    Gruß
    Ordu