Guten Abend
, wiedermal eine Anfrage hervorgerufen durch ein MDK Gutachten.
Es wurde ein Patient mit Coecum-Ca operiert.
Im CT bei Aufnahme zur Ausbreitungsdiagnostik stellte sich eine Lebermetastase dar.
Diese wurde auf Pat.wunsch nicht therapiert.
Wir kodierten die Lebermetastase als Nebendiagn.
MDK:\"Nach DKR D003d nicht zulässig, da keine therapeutische oder weitere diagn. Maßnahme ( z.B.Punktion) erfolgt.Das CT erfolgte nicht eigens zur Detektion von Lebermetastasen.\"
Wir waren bisher der Meinung das alle im CT gesehenen Veränderungen kodiert werden können.Vorauf kann ich mich im Widerspruch stützen?
Danke, schönes Wochenende
Codeman