• Hallo Forum...


    eine Frage,

    wie verhält es sich mit der Abrechnung von DRGs welche als \"nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütetes Entgelt\" definiert sind. Sie müssen wohl mit den den Kassen krankenhausindividuell vereinbart werden... (z.B. I97Z rheumatologische komplexbehandlung)

    wir haben diese für dieses Jahr nicht verhandelt...., kann man dies nachverhandeln, oder geht das nur im voraus?

    gibt es einen \"pauschalbetrag\" den man abrechnen kann?

    mit welchem relativgewicht wird diese DRG in anderen häusern abgerechnet?

    vielen dank im voraus

    tao

  • Hallo Tao,
    machen Sie sich keine Sorgen.
    Siehe FPV §5 Abs.2

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Forum,

    ich habe gehört das für die Kodierung „ Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung“ (OPS 8-983) oder DRG I97Z „Rheumatologische Komplexbehandlung“ zukünftig (ab 2008 ) als Mindestmerkmal u.a. ein ARZT FÜR PHYSIKALISCHE MEDIZIN notwendig ist.

    Hat jemand von Ihnen entsprechende Infromationen?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Forum,

    Lieder kann ich keine Antwort beisteuern, möchte aber feststellen, dass MiChus Beitrag die erste Knospe des 2008er Systems ist.

    Wie sind sie an die Info gekommen? :i_respekt:

    Gruß

    merguet

  • theoretisch kann man nachverhandeln, aber Sie wiessen ja selbst, wie es rigide es derzeit auf der anderen Seite des Tisches zugeht.
    Zuerst einmal müssen Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen der Komplexpauschale auch gewährleisten können.
    Dann sollte intern geklärt werden, ob sich ein Herausrechnen vom ohnehin gekappten Jahresbudget derzeit gesundheitspolitisch lohnt.

    Dr.med. D. Klüber