Hallo Forum...
eine Frage,
wie verhält es sich mit der Abrechnung von DRGs welche als \"nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütetes Entgelt\" definiert sind. Sie müssen wohl mit den den Kassen krankenhausindividuell vereinbart werden... (z.B. I97Z rheumatologische komplexbehandlung)
wir haben diese für dieses Jahr nicht verhandelt...., kann man dies nachverhandeln, oder geht das nur im voraus?
gibt es einen \"pauschalbetrag\" den man abrechnen kann?
mit welchem relativgewicht wird diese DRG in anderen häusern abgerechnet?
vielen dank im voraus
tao