Hallo Forum,
bei einer Patientin mit Ovarial-CA wurde bei Netzkarzinose eine PE entnommen. Zusätzlich wurde Aszites zur Cytologie entnommen und eingeschickt. Als Nebendiagnosen wurden daher C78.6 und R18 kodiert. Hat der MDK Recht, dass nur C78.6 zu kodieren ist, da der Aszites in jedem Fall in der Diagnose enthalten ist?
Vielen Dank
Nemo