Lasertonsillotomie

  • Hallo und Guten Morgen,
    mit welchem OPS kann man eine Lasertonsillotomie abbilden und
    habe ich eine Chance das abzurechnen? Die Kasse wiederspricht, da eine Tonsillotomie keine Kassenleistung ist.
    Gruß Nastie :augenroll:

  • Nochmals zum Thema:
    Kennt jemand gesetzliche Grundlagen, an denen die Kasse sich festhält?
    (\"...die Tonsillotomie ist keine Kassenleistung und wird nie von uns bezahlt...\")
    Gruß Nastie

  • Hallo Nastie,

    bei uns wird die Lasertonsillotomie stationär bei vor allem kleineren Kindern gemacht und wir kodieren, da es ja keine TE ist, 5-289.4 und, weil wir es mit dem Laser machen, dazu noch 5-985.

    Grüße

    E. Kosche

  • Hallo Frau Kosche,
    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Die ambulante Lasertonsillotomie ist im GKV Bereich eine IGEL Leistung.
    Ich weiß jetzt nicht worauf sich die KK in meinem Fall bezieht, dass sie die
    stationäre Behandlung ablehnt.
    Gehen die bei Ihnen problemlos durch die Abrechnung?
    Werde wohl die Kasse fragen müssen, welches Gesetz der Ablehnung zu Grunde liegt.
    Gruß Nastie

  • Hallo Nastie,

    mir sind keine Ablehnungen bei uns bekannt. Zudem finde ich den OPS 5-289.4 auch nicht im Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe. - Was ist eine \"IGEL-Leistung\"?

    Grüße

    E. Kosche

  • Hallo Frau Kosche,
    IGEL sind I_ndividuelle GE_sundheits-L_eistungen, also Leistungen die vom Arzt erbracht und vom Patienten (nicht von der GKV) bezhalt werden müssen.
    Paradebeispiel wären reisemedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Krebsfrüherkennungen, die über das von der GKV gezhalte Mass hinausgehen, etc.
    Leider gibt es eine grosse Diskussion darüber, was in diesem Bereich sinnvoll und was Abzocke ist.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Das Beste an der ganzen Sache ist ja noch, dass der MDK der Krankenkasse (im Gutachten) überlässt, ob sie zahlt oder nicht. Er hält sich da raus.
    Na prima....!
    Gruß Nastie

  • Hallo Nastie,

    ganz abgesehen davon, dass der MDK der Kasse nicht vorschreiben kann, welche Kosten zu erstatten sind (er kann lediglich Empfehlungen aussprechen), ist er für leistungsrechtliche Fragen gar nicht zuständig.

    Gruß

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Ach ja, die eigentliche Frage: Ich würde die 5-289.01 vorschlagen.

    Gruß

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Maas,

    ich habe unseren HNO-Oberarzt mal gefragt, ob die Lasertonsillotomie denn eine Laserkoagulation von Tonsillengewebe sei, und er meint: nein. Der Laser würde als schneidendes Gerät eingesetzt. Koaguliert würde nichts. Ich habe noch nie zugesehen und kann das nur so weitergeben.

    Grüße

    E. Kosche

  • Hallo Frau Kosche, genau so habe ich mir das schon gedacht. Demnach ist es die Exzision von erkranktem Gewebe bei Tonsillenhyperplasie, Zusatzkode Lasertechnik.
    Preisfrage bleibt nach wie vor, worauf die Kasse die Ablehnung begründet.
    Na mal sehen...
    Und ich denke auch, dass der MDK hier wenigstens einen Kommentar dazu abgeben muss, denn bei Ablehnung stationär- weil OP im AOP äußern sie sich ja auch.
    Gruß und ein schönes Wochenende.
    Nastie