Hallo,
bei einer interkurrenten Dialyse sind mit der Wochenpauschale verschiedene Dinge mit abgedeckt. Dazu gehören dialyseimmanente Medikamente wie Heparin, NaCl und auch die Eisenpräparate. Da es offensichtlich geklärt ist, dass hier eine interkurrente Dialyse vorliegt, der niedergelassene Nephrologe also wie ambulant abrechnet, fällt das Eisenpräparat in seinen Bereich.
Epo gehört nicht zu den dialyseimmanenten Medikamenten. Mit der ambulanten Verordnung wird neben dem Medikament auch die Applikation honoriert. Es wäre also für den Nephrologen überhaupt kein Problem diese Verordnung auszustellen, es entstehen ihm keine Nachteile.
Für die Klinik gibt es keinen medizinischen Grund das Monatspräparat stationär zu verabreichen. Bei einem Ziel-Hb um 11 g/dl ist ausreichend Spielraum, falls erforderlich kann auf ein anderes, wöchentlich zu verabreichendes Epo-Präparat ausgewichen werden.
mfg
Bröker